Verbrauchertipp: Fitnessstudios

#fitnessstudio

Neues Jahr, gute Vorsätze? Zu Jahresbeginn nehmen sich viele Menschen vor, mehr für ihre Gesundheit und ihre Fitness zu tun. Da kommen günstige Probemonate und andere Aktionen von Fitnessstudios gerade recht. Doch hinter manchen Angeboten verstecken sich ungeahnte Kostenfallen. Erich Nolte von der Verbraucherzentrale in Stuttgart gibt Tipps und erklärt, worauf Verbraucher:innen rund um Verträge mit Fitnessstudios achten sollten.

Tipp 1: Vorsicht vor Lockangeboten
Manche Studios werben mit kostenlosen oder vergünstigten Probemonaten, andere verlosen kostenlose Mitgliedschaften für einen bestimmten Zeitraum, doch für alle Angebote gilt: Zu verschenken haben die Fitnessstudios normalerweise nichts. „Seien Sie bei Probemitgliedschaften oder Gewinnspielen vorsichtig“, rät Erich Nolte, „nicht selten gehen solche Angebote in kostenpflichtige Verträge mit langen Laufzeiten über.“ Insofern ist es wichtig, vorab die Laufzeiten zu kennen und die Bedingungen der „Gratis-Monate“ zu erfragen.

Bild von Fernando Zamora auf Pixabay

Tipp 2: Digital ist nicht immer besser
Auch vor Ort werden mehr und mehr Verträge digital und nicht mehr in Papierform abgeschlossen und unterschrieben. Was sich auf den Papierverbrauch positiv auswirkt, kann für Verbraucher:innen nachteilig sein. „Wenn die Informationen zum Vertrag nur schnell am Tablet durchgescrollt werden, kann es sein, dass Sie wichtige Vertragsbedingungen überlesen, die sie so vielleicht gar nicht unterschrieben hätten“, sagt Nolte. Besser: Lassen Sie sich vor der Unterschrift nicht drängen und die Unterlagen für den Vertrag schriftlich oder digital geben, damit Sie diese in Ruhe zu Hause durchlesen können.

Tipp 3: Kündigung leicht gemacht
Kündigungsfrist verpasst und der Vertrag läuft wieder ein Jahr weiter? Das ist inzwischen nicht mehr automatisch der Fall! Verträge, die ab 1. März 2022 abgeschlossen wurden, dürfen sich nach Ende der Vertragszeit nicht mehr um einen bestimmten Zeitraum verlängern und können monatlich gekündigt werden. Ist der Vertrag schon älter, kann es sein, dass er sich um einen bestimmten Zeitraum verlängert. „Mehr als ein Jahr ist allerdings auch in diesen Verträgen nicht zulässig“, weiß der Experte der Verbraucherzentrale.
Möglicherweise haben Sporttreibende auch ein Sonderkündigungsrecht. Dies ist dann der Fall, wenn sich Bedingungen nach dem Vertragsschluss entscheidend ändern und ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Der Wegfall von Kinderbetreuung, gravierende Änderungen der Trainingszeiten, Wegfall von Kursen oder Sauna, entfernterer Umzug des Studios sind dabei Gründe für ein außerordentliches Kündigungsrecht. „Es kommt hierbei aber oft auf den Einzelfall an,“ sagt Nolte.
Außerdem gut zu wissen: Bietet ein Fitnessstudio den Abschluss von Verträgen online an, muss es seinen Kundinnen und Kunden auch ermöglichen, Verträge online zu kündigen – selbst wenn diese zuvor nicht im Internet, sondern vor Ort abgeschlossen wurden.

Quelle:
Bei Fragen rund um Kündigung, Vertragslaufzeit und Co. bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Infos auf ihrer Internetseite (www.vz-bw.de/node/21641) oder individuelle Beratung vor Ort, per Telefon oder Video an.

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