Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit
#Balkonkraftwerk
Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für Steckersolargeräte die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Damit sollen Unsicherheiten rund um Betrieb und Anschluss von Balkonkraftwerken der Vergangenheit angehören. Die Norm legt verbindliche technische Standards fest, wie Mini-Solaranlagen sicher Strom in das heimische Netz einspeisen dürfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem mehr Klarheit und weniger rechtliche Fragezeichen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt die neuen Vorgaben. „Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucher:innen endlich Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Energieexperte Mathias Bauer.
Das ändert sich konkret
1. Anschluss über die Steckdose möglich
Balkonkraftwerke dürfen nun offiziell über eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker betrieben werden. Voraussetzung ist, dass der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter verfügt oder der Wechselrichter entsprechende Schutzvorrichtungen bietet. Der bislang häufig geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker, auch „Wieland-Stecker“ genannt, bleibt weiterhin zulässig. Nicht erlaubt ist dagegen der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Deshalb müssen die Anschlussleitungen mindestens fünf Meter lang sein.
2. Klare Leistungsgrenzen
Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt. Bei einem Schuko-Anschluss dürfen die Solarmodule bis zu 20 Prozent mehr leisten, also maximal 960 Watt. Wird ein spezieller Energiesteckvorrichtungsstecker verwendet, sind sogar bis zu 2000 Watt Modulleistung erlaubt. Pro Haushalt darf höchstens ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden.
3. Mechanische Sicherheit
Hersteller müssen künftig genau angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Zudem müssen diese für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen, etwa durch Wind oder Schnee, ausgelegt sein.
4. Anmeldung und Zustimmung
Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Einige Anbieter übernehmen die Registrierung inzwischen als Service. Wer zur Miete wohnt und ein Balkonkraftwerk an Fassade oder Balkon anbringen möchte, braucht die Zustimmung der Eigentümerinnen oder Eigentümer. Da Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung gelten, darf diese Zustimmung jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Wichtig bleibt: Die Anlagen müssen sicher montiert und gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten ausreichend gesichert sein.

Elektrizität
Warum die Norm wichtig ist
„Stecker-Solargeräte sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion“, erklärt Bauer. Die Module werden über eine Steckdose mit dem Hausnetz verbunden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. „Bisher herrschte bei Verbraucher:innen Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm beseitigt diese Unsicherheiten, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass kleine Solaranlagen breiter eingesetzt werden können.“
Energieberatung hilft weiter
Fragen zu erneuerbaren Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einem umfangreichen Angebot. Beratungen sind online, telefonisch, per Video oder persönlich möglich. Die Fachleute informieren unabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Angebote kostenfrei.
Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, über die bundesweit kostenfreie Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in Vorträgen vor Ort. Die Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

