Karneval: Was beim Onlinekauf von Kostümen, Masken und Accessoires rechtlich gilt

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Ob Kostüm, Perücke oder Maske: Rund um Karneval bestellen viele Verbraucher*innen ihre Verkleidung kurzfristig online. Kommt die Lieferung zu spät, passt das Outfit nicht oder ist die Ware mangelhaft, stellt sich schnell die Frage nach Widerruf, Rückgabe und Erstattung. Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte bei Trusted Shops, ordnet ein, welche Rechte beim Onlinekauf gelten – und wo typische Ausnahmen liegen.

Widerruf beim Onlinekauf: Grundsätzlich 14 Tage
Dr. Carsten Föhlisch: „Bei Onlinebestellungen besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Erhalt der Ware; bei getrennten Lieferungen, die zusammen bestellt wurden, erst, wenn die letzte Teilsendung angekommen ist. Wurden Verbraucher*innen nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist.“

Kostüm anprobiert – darf ich trotzdem widerrufen?
Dr. Carsten Föhlisch: „Verbraucher*innen dürfen Ware so prüfen, wie es auch in einem Geschäft möglich wäre. Ein kurzes Anprobieren eines Kostüms ist daher grundsätzlich unproblematisch. Wird die Ware jedoch darüber hinaus deutlich genutzt oder beschädigt, kann unter Umständen Wertersatz fällig werden.“

Hygiene- und Gesundheitsartikel: Widerruf kann nach Öffnen ausgeschlossen sein
Dr. Carsten Föhlisch: „Bei Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, kann das Widerrufsrecht entfallen, wenn sie versiegelt geliefert wurden und diese Versiegelung entfernt wurde. Ob diese Ausnahme z. B. bei einzelnen Masken, Kontaktlinsen oder Kosmetikartikeln greift, hängt von Produkt und Verpackung ab.“

Faschingskostüm

Lieferung zu spät: Frist setzen, dann Rücktritt möglich
Dr. Carsten Föhlisch: „Onlineshops sind dazu verpflichtet, klar und verständlich über den Liefertermin zu informieren. An die angegebenen Lieferzeiten muss sich der Shop dann auch halten. Kommt die Ware nicht rechtzeitig, sollten Käufer*innen den Händler zunächst zur Lieferung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese ergebnislos, kommt ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht.“

Mängel statt Widerruf: Gewährleistung bleibt bestehen
Dr. Carsten Föhlisch: „Wenn das Kostüm beschädigt ist oder nicht der Beschreibung entspricht, greifen Gewährleistungsrechte. Das ist etwas anderes als der Widerruf: Dann geht es nicht um ‚gefällt nicht‘ oder ‚passt nicht‘, sondern um einen Mangel – mit Ansprüchen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt.“

Kauf über Plattformen/Marktplätze: Verkäuferstatus prüfen
Dr. Carsten Föhlisch: „Gerade vor Karneval wird viel über Plattformen und Marktplätze gekauft. Wichtig ist, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt: Bei gewerblichen Verkäufern greifen Verbraucherrechte wie der Widerruf. Bei Privatverkäufen besteht dieses Recht nicht.“

Praktische Tipps für Verbraucher*innen:
Lieferangaben dokumentieren: Bestellbestätigung, Lieferfenster und ggf. Tracking speichern – besonders bei kurzfristigen Bestellungen.
Schnell prüfen, dann entscheiden: Ware zeitnah kontrollieren und nur so weit testen, wie nötig – damit Widerrufs- und Gewährleistungsrechte nicht unnötig kompliziert werden.

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