Trotz Fasching keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr: Das rät der ADAC Württemberg

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Die „fünfte Jahreszeit“ oder Fasnet ist in Baden-Württemberg bereits in vollem Gange. Mit dem „Schmotzigen Donnerstag“ am 8. Februar beginnt die Hauptwoche des närrischen Treibens. Sie wird in der Region mit vielen kleinen und großen Umzügen ausgelassen und oft mit viel Alkohol gefeiert. Wo die Narrenfreiheit im Straßenverkehr aufhört, und die Straftat anfängt, erklärt der ADAC Württemberg.

Alkohol am Steuer
Den Richtwert von 0,5 Promille kennen viele Autofahrende. Wird man damit erwischt, heißt es: Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und der Führerschein ist erstmal für einen Monat weg. Wiederholt sich das Vergehen oder wird in diesem Zustand ein Unfall verursacht, können Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe die Folgen sein. Was viele nicht wissen, wie schnell diese Promillegrenze erreicht wird. Je nach Größe, Alter, Gewicht und Geschlecht können ein bis zwei Bier dafür ausreichen. Bereits bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt und bei entsprechend auffälliger Fahrweise auch strafbar sein. Nicht zu unterschätzen ist auch der psychologische Faktor von Alkohol, denn der Genuss führt leicht zu einer „gefühlten Fahrtüchtigkeit“, die meist mit dem realen Alkoholpegel nichts zu tun hat. Nicht zu vergessen ist, dass sich Alkohol nur langsam im Blut abbaut: 0,1 bis 0,2 Promille in der Stunde. Bleibt das Auto am Abend brav in der Garage, ist es also in der Regel dort auch am nächsten Tag am besten aufgehoben. Wichtig ist für Fahrende unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge: In der Probezeit gelten 0,0 Promille.

E-Scooter, Fahrrad oder E-Bike: Betrunken Fahren ist strafbar
Alkohol am Steuer gehört zu den größten Gefahren im Straßenverkehr, egal ob man dabei ein Lenkrad oder einen Lenker in Händen hält. Aus diesem Grund gelten für E-Scooter und E-Bikes bis 45 km/h, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden, die gleichen Grenzwerte wie beim Auto. Für Fahrräder und E-Bikes (bis 25 km/h) liegt der Promillehöchstwert bei 1,6. Wer damit erwischt wird, begeht eine Straftat und kann seinen Führerschein verlieren.

Monster oder Clown am Steuer? Besser nicht
Vorsicht heißt es bei bestimmten Kostümen. Auch wenn kostümiert Autofahren per se nicht verboten ist, mit Monsterfüßen oder Clownsschuhen sollte man nicht aufs Gaspedal treten. Genauso können Faschingsmasken das Sichtfeld und das Gehör einschränken. Ein Unfall als Folge kann bedeuten, dass die Versicherung nicht in vollem Umfang zahlt. Kommt dabei noch jemand zu Schaden, droht ein Strafverfahren. Am besten ist es, sperrige Kostüme erst vor Ort anzuziehen oder für die Fahrt zur Faschingsparty direkt den ÖPNV zu nutzen.

Fasnetsverkleidung

Karnevalsumzug: Auto umparken
Bei größeren Umzügen kann es zu Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen kommen – ob böswillig oder unbeabsichtigt. Die Suche nach Tätern wird im Nachgang oft schwierig und die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Am besten informiert man sich im Vorfeld über den Streckenverlauf des Karnevalszugs. Das gilt für Besuchende der Innenstadt und Anwohner gleichermaßen. Im Vorfeld großer Umzüge werden Halteverbote ausgesprochen. Wer dann in abgesperrten Bereichen parkt, wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Umzüge in der Region: Achtung Straßensperrungen
Mit jährlich 100.000 Besuchern ist der Faschingsumzug in Stuttgart der größte in Baden-Württemberg. Am 13. Februar, Faschingsdienstag, führt der Umzug ab 14 Uhr quer durch die Stuttgarter Innenstadt – von der Tübinger Straße bis zur Auflösung auf dem Karlsplatz. Ab 6 Uhr morgens stehen auf der Route keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung und ab 13 Uhr ist der Fahrzeugverkehr bis 17 Uhr gesperrt. Auch die Buslinien 42 und 44 fahren eingeschränkt. In Rottweil übernehmen die Narren vom 12. bis 13. Februar das Regiment. Die Besuchenden erwartet ein buntes Programm aus Guggenmusik und lustigen Narren, vom Federahannes bis zum Guller. Die historische Innenstadt von Rottweil ist an beiden Tagen für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Innerstädtisch erfolgt die Umfahrung über die Tannstraße, die Schramberger Straße und die Marxstraße. Der Verkehr wird großräumig über die Umgehung B27/B14 geleitet.

Aufgrund zahlreicher Fasnet-Veranstaltungen melden Villingen und Schwenningen mehrere Straßensperrungen in den Innenstädten. Und auch in Weil der Stadt am 11. Februar und zum Gmünder Fasnetumzug in Schwäbisch Gmünd sowie wegen der kleineren, aber nicht weniger stimmungsvollen Umzüge am 10. Februar in Wernau und am 11. Februar in Donzdorf, ist mit Verzögerungen zu rechnen.

Quelle: ADAC

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