Mit dem Mietwagen ferne Länder erkunden: Worauf Urlauber bei Buchung und Übergabe eines Leihautos achten sollten

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Wer im Urlaubsland mobil sein möchte, aber nicht mit dem eigenen Auto anreist, bucht häufig einen Mietwagen. Damit vor Ort keine bösen Überraschungen drohen, sollten Urlauber dabei einiges beachten. Was bei Buchung und Vertrag wichtig ist und worauf es bei Über- und Rückgabe im Reiseland ankommt, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Online oder vor Ort buchen?
Urlauber, die mit einem Mietwagen ihr Urlaubsland erkunden wollen, stehen vorab vor der Frage: Das Auto noch in Deutschland oder erst vor Ort buchen? Viele reservieren ihren Mietwagen bereits von zu Hause aus. So gehen sie sicher, das gewünschte Modell zu erhalten, haben genügend Zeit, Preise und Leistungen ausführlich zu vergleichen, und vermeiden Sprachbarrieren. Besonders beliebt und unkompliziert ist die Buchung über Online-Vergleichsportale. Alternativ können Kurzentschlossene auch erst vor Ort ein Auto mieten. Hier liegt der Vorteil darin, spontan entscheiden zu können, welches Modell oder welcher Zeitraum es sein soll.

Vertragliche Abwicklung vor Ort
Online-Plattformen agieren nur als Vermittler und sind nicht Vertragspartner. „Der Mietvertrag besteht daher ausschließlich mit dem ausländischen Anbieter vor Ort“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Urlauber unterschreiben den Vertrag erst dort und müssen mögliche Reklamationen auch direkt mit dem Ansprechpartner vor Ort klären. Bei der Abholung des Mietwagens ist es wichtig zu prüfen, ob alle gebuchten Leistungen vollständig in dem vor Ort ausgehändigten Vertragsdokument enthalten und korrekt sind. Liegen deutliche Abweichungen vor, empfiehlt die ERGO Juristin, den Vertrag nicht zu unterzeichnen.

Cabrio fahren

Vertragsbedingungen prüfen
Besondere Aufmerksamkeit sollten Urlauber den Vertragsbedingungen schenken. „Zu beachten sind insbesondere Inklusivleistungen, Versicherungsschutz, zugelassene Fahrer, Bezahlung, Abhol- und Rückgabezeiten sowie -fristen, Stornierungsmöglichkeiten und -bedingungen, inkludierte Freikilometer und Tankregelungen“, erläutert Brandl. Bei der Haftpflichtversicherung ist eine hohe Deckungssumme von mindestens einer Million Euro oder mehr wichtig. Die Vollkaskoversicherung sollten Urlauber ohne Selbstbeteiligung abschließen. Manche Anbieter verlangen zudem eine Mietkaution. Oft sind bestimmte Schäden – etwa durch das Fahren auf schlechten Straßen oder unter Alkoholeinfluss – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Urlauber sollten sich daher rechtzeitig über die Versicherungsbedingungen informieren. „Außerdem gilt es zu berücksichtigen, ob die Anbieter auf den Preis noch zusätzliche Servicepauschalen oder Steuern abrechnen“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.

Übergabeprotokoll sorgfältig ausfüllen
Bei der Übergabe vor Ort sollten Urlauber ihren Mietwagen genau unter die Lupe nehmen. „Es ist ratsam, den Wagen von allen Seiten zu begutachten und insbesondere den Zustand von Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Scheibenwischer und Lack zu checken“, so Brandl. Im Übergabeprotokoll heißt es dann, alle Mängel, Kratzer, Beulen und Schäden zu vermerken, am besten mit Fotos zu dokumentieren und diese vom Vermieter bestätigen zu lassen. Das kann Ärger bei der Rückgabe vermeiden. Außerdem empfiehlt Brandl zu prüfen, ob alle Gegenstände, die im Urlaubsland mitzuführen sind, im Wagen vorhanden sind. Neben Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten kann das beispielsweise wie in Griechenland auch ein Feuerlöscher sein. Wer bei der Übergabe gravierende Schäden, technische Defekte oder eine mangelnde Verkehrssicherheit feststellt, sollte einen Ersatzwagen verlangen.

Rückgabe ohne Komplikationen
Ist der Urlaub vorbei, muss der Mietwagen wieder zurück zum Verleiher. Dabei gibt es ebenfalls einiges zu beachten. „Um zu verhindern, dass der Anbieter im Nachgang mögliche Forderungen für Schäden stellt, sollten sich Mieter im Rückgabeprotokoll eine mangelfreie Abgabe bestätigen lassen. Auch hierfür kann es sinnvoll sein, Fotos anzufertigen“, so die Rechtsexpertin von ERGO. Sie empfiehlt außerdem, die letzte Tankquittung aufzuheben. Auch damit sind Mieter gegen spätere Konflikte gewappnet.

Quelle: ERGO Group

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