{"id":125895,"date":"2026-06-04T11:22:32","date_gmt":"2026-06-04T09:22:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=125895"},"modified":"2026-06-03T09:46:23","modified_gmt":"2026-06-03T07:46:23","slug":"krank-im-urlaub-welche-rechte-arbeitnehmer-haben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=125895","title":{"rendered":"Krank im Urlaub: Welche Rechte Arbeitnehmer haben"},"content":{"rendered":"<p>#beruf<\/p>\n<p>ARAG Experten erkl\u00e4ren, was mit Urlaubstagen bei Krankheit passiert<\/p>\n<p><strong>Der Koffer ist gepackt, die Reise gebucht und dann meldet sich pl\u00f6tzlich der K\u00f6rper mit Fieber, Magen-Darm oder Migr\u00e4ne. Krank im Urlaub zu sein, ist nicht nur unangenehm und \u00e4rgerlich, sondern wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf. M\u00fcssen die verlorenen Urlaubstage hingenommen werden? Darf man trotz Krankschreibung verreisen? Und was gilt, wenn die Krankheit kurz vor dem geplanten Urlaubsstart eintritt? Die ARAG Experten geben einen \u00dcberblick, welche Regeln gelten und worauf Arbeitnehmer achten sollten.<\/strong><\/p>\n<p>Sind verlorene Urlaubstage durch Krankheit wirklich weg?<br \/>\nUrlaubstage, an denen Arbeitnehmer krank sind, sind nicht zwangsl\u00e4ufig verloren. Im Gegenteil: Mit einem entsprechenden \u00e4rztlichen Attest d\u00fcrfen die krankheitsbedingten verpassten Urlaubstage laut ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Allerdings m\u00fcssen Arbeitnehmer ihren Chef unverz\u00fcglich \u00fcber die Krankheit informieren. Halten sie sich im Ausland auf, m\u00fcssen zudem die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit und die Adresse am Aufenthaltsort mitgeteilt werden. Durch Krankheit verpasste Urlaubstage d\u00fcrfen nicht einfach an den Urlaub angeh\u00e4ngt werden. Wieder genesene Arbeitnehmer m\u00fcssen am Ende des genehmigten Urlaubzeitraums zur\u00fcck an den Arbeitsplatz. Wann die Urlaubtage nachgeholt werden d\u00fcrfen, muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.<\/p>\n<div id=\"attachment_125108\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-125108\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/Nachtzug-Szene2.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"400\" class=\"size-full wp-image-125108\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/Nachtzug-Szene2.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/Nachtzug-Szene2-300x200.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-125108\" class=\"wp-caption-text\">Eine Fahrt mit dem Nachtzug bietet viele Vorteile, doch Reisende sollten einige Hinweise beachten.<\/p><\/div>\n<p>Vor dem Urlaub erkrankt<br \/>\nWer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss nicht zwangsl\u00e4ufig in den sauren Apfel bei\u00dfen und mit Schnupfen und Fieber verreisen. Vielmehr hat der Erkrankte in diesem Fall das Recht, den Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu zu planen.<\/p>\n<p>Vom Krankenbett direkt auf die Sonnenliege?<br \/>\nArbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine \u00fcberstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Oft wird hier von Arbeitgeberseite argumentiert, ein Angestellter m\u00fcsse nach der Genesung zumindest f\u00fcr einen Tag vor Urlaubsantritt wieder im B\u00fcro erscheinen. Tats\u00e4chlich haben solche Regelungen jedoch keinerlei gesetzliche Basis. Die ARAG Experten weisen vielmehr darauf hin, dass ein bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmef\u00e4llen verweigert werden darf, zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gr\u00fcnde vorgebracht werden. Absprachen, die Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub im Notfall abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, sind hingegen unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405\/99).<\/p>\n<p>Trotz Krankschreibung in den Urlaub?<br \/>\nOb man trotz Krankschreibung in den Urlaub f\u00e4hrt, liegt generell im eigenen Ermessen. Auch f\u00fcr die Frage, wie weit weg man fahren darf, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch laut ARAG Experten, wenn die geplante Reise die Genesung verhindert. F\u00e4hrt man beispielsweise mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub oder mit einem angebrochenen Arm in den Skiurlaub, kann dies durchaus ein Grund f\u00fcr eine Abmahnung sein \u2013 oder im Wiederholungsfall sogar f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 53\/05). Klar ist wiederum: Wer eine Krankheit vort\u00e4uscht, um in den Urlaub zu fahren, begeht nicht nur Vertragsbruch, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall handelt es sich n\u00e4mlich um Betrug.<\/p>\n<p>Attest aus dem Ausland<br \/>\nEin ausl\u00e4ndisches Attest muss den Anforderungen an eine deutsche Krankschreibung entsprechen und vom Urlaubsort m\u00f6glichst zeitnah \u00fcbermittelt werden. Die blo\u00dfe Mitteilung, krank zu sein, reicht laut ARAG Experten nicht aus. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer m\u00fcssen zudem der Krankenkasse die Arbeitsunf\u00e4higkeit und deren voraussichtliche Dauer mitteilen. Privatversicherte Arbeitnehmer sind davon unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Welche Urlaubstage zuerst angerechnet werden<br \/>\nWenn Arbeitnehmer wegen einer l\u00e4ngeren Krankheit ihren Urlaub im laufenden Jahr nicht oder nur teilweise nehmen k\u00f6nnen, stellt sich eine wichtige Frage: Welche Urlaubstage gelten als zuerst verbraucht, wenn der Besch\u00e4ftigte sp\u00e4ter doch noch Urlaub nimmt? Krankheitstage selbst z\u00e4hlen n\u00e4mlich nicht als Urlaubstage.<\/p>\n<p>Entscheidend ist laut ARAG Experten die sogenannte Tilgungsreihenfolge. Haben Arbeitnehmer im Kalenderjahr unterschiedliche Urlaubsanspr\u00fcche \u2013 etwa den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub und zus\u00e4tzliche Urlaubstage aus Arbeits- oder Tarifvertrag \u2013 und legt der Arbeitgeber nicht fest, welche Tage zuerst angerechnet werden, gilt folgende Reihenfolge: Zun\u00e4chst wird der gesetzliche Mindesturlaub verbraucht. Erst danach werden zus\u00e4tzliche Urlaubstage angerechnet.<\/p>\n<p>Das ist vor allem bei l\u00e4ngerer Krankheit relevant. Denn gesetzlicher Mindesturlaub ist besonders gesch\u00fctzt und kann unter bestimmten Voraussetzungen l\u00e4nger bestehen bleiben. Die Tilgungsreihenfolge verhindert, dass zuerst zus\u00e4tzliche Urlaubstage genommen werden und der gesetzliche Mindesturlaub sp\u00e4ter verf\u00e4llt (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 Sa 301\/22).<\/p>\n<p>Krank w\u00e4hrend des \u00dcberstundenabbaus<br \/>\nBesch\u00e4ftigte, die \u00dcberstunden durch Freizeitausgleich abbauen und in dieser Zeit krank werden, k\u00f6nnen sich die Tage nicht zur\u00fcckholen. Denn rechtlich handelt es sich nicht um Urlaub, sondern um den Abbau von Arbeitszeitguthaben.<\/p>\n<p>Krankschreibung im Ausland: Wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung wackelt<br \/>\nArbeitnehmer, die mit einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU) aus dem Ausland tricksen wollen, riskieren die Lohnfortzahlung. In einem konkreten Fall zweifelten die Richter an einer in Tunesien ausgestellten AU. Der Patient war ein Lagerarbeiter, der w\u00e4hrend seines Urlaubs in Tunesien erkrankte und einen tunesischen Arzt konsultierte. Sein Urlaub w\u00e4re eigentlich bereits Anfang September zu Ende gewesen. Doch der Arzt bescheinigte ihm eine Arbeitsunf\u00e4higkeit bis zum 30. September, empfahl strenge h\u00e4usliche Ruhe und bescheinigte, dass er nicht reisen d\u00fcrfe. Trotz dieser Empfehlung trat der Erkrankte am 29. September die Heimreise nach Deutschland an. Das lie\u00df die Richter an seinem Krankheitszustand und am Beweiswert der AU zweifeln. Zumal der Fall kein Einzelfall war, denn der Mann war schon in den Jahren zuvor diverse Male im Urlaub erkrankt. Zwar hatte das Landesarbeitsgericht M\u00fcnchen urspr\u00fcnglich entschieden, dass der Mann Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, doch das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf. Nun muss der Lagerarbeiter beweisen, dass er tats\u00e4chlich arbeitsunf\u00e4hig war, was die Voraussetzung f\u00fcr den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist (Az.: 5 AZR 284\/24).<\/p>\n<p>Quelle: ARAG<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_125895 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_125895')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_125895').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"Krank%20im%20Urlaub%3A%20Welche%20Rechte%20Arbeitnehmer%20haben%20%C2%BB%20N-News.de\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Krank im Urlaub: Welche Rechte Arbeitnehmer haben &raquo; #beruf\\r\\n\\r\\nARAG Experten erkl\\u00e4ren, was mit Urlaubstagen bei Krankhe ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2026\\\/03\\\/Nachtzug-Szene2.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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