{"id":125668,"date":"2026-05-13T15:14:56","date_gmt":"2026-05-13T13:14:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=125668"},"modified":"2026-05-12T10:20:00","modified_gmt":"2026-05-12T08:20:00","slug":"die-gartensaison-ist-da-das-sollten-kleingaertner-jetzt-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=125668","title":{"rendered":"Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleing\u00e4rtner jetzt wissen"},"content":{"rendered":"<p>#garten #recht<\/p>\n<p>ARAG Experten \u00fcber die wichtigsten Regeln f\u00fcr Laubenpieper<\/p>\n<p><strong>Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum f\u00fcr Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage f\u00fcr das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin enthalten sind klare Regeln, die daf\u00fcr sorgen, dass das Miteinander in der Anlage funktioniert. Die ARAG Experten mit einem \u00dcberblick.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sind \u00dcbernachtungen im Kleingarten erlaubt?<\/strong><br \/>\nEin Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der g\u00e4rtnerischen Bet\u00e4tigung dient. Das bedeutet auch, dass ein Kleingarten kein Dauerwohnsitz ist. \u00dcbernachten ist in vielen Anlagen zwar erlaubt, dauerhaftes Wohnen jedoch nicht. Wer sich daran nicht h\u00e4lt, riskiert im Zweifel sogar die K\u00fcndigung des Pachtvertrags.<\/p>\n<p><strong>Was ist bei Anbau und Nutzung erlaubt?<\/strong><br \/>\nEin Kleingarten in Deutschland ist durchschnittlich 370 Quadratmeter gro\u00df. Ein zentraler Grundsatz bei der Nutzung lautet, dass der Garten zur Selbstversorgung beitragen soll. Ein Teil der Fl\u00e4che muss daher f\u00fcr Obst- und Gem\u00fcseanbau genutzt werden. Reine Zierg\u00e4rten sind laut ARAG Experten in der Regel nicht zul\u00e4ssig. Wie gro\u00df dieser Nutzanteil sein muss, ist oft in der Satzung des Vereins geregelt. Auch bei der Gestaltung gibt es Grenzen: Versiegelte Fl\u00e4chen oder gro\u00dffl\u00e4chige Bebauung sind meist nicht erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Wie gepflegt muss ein Garten sein?<\/strong><br \/>\nGartenzwerge auf dem Rasen, karierte Gardinen vor den Fenstern und stets frische Blumen auf dem Gartentisch \u2013 wie die Gartenidylle auszusehen hat, h\u00e4ngt in der Regel vom pers\u00f6nlichen Geschmack ab. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Optik eines Kleingartens auch juristisch nicht ganz unwichtig ist. In einem konkreten Fall musste ein P\u00e4chter seine 240 Quadratmeter gro\u00dfe Parzelle sogar r\u00e4umen, weil er sich nicht genug gek\u00fcmmert hatte. Aufgrund von Zeitmangel und gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen hatte er auf weniger als 30 Quadratmetern dieser Fl\u00e4che Obst und Gem\u00fcse angebaut. Die restliche Fl\u00e4che lag brach und verwahrloste zunehmend. Weil sich innerhalb der vom Verein gesetzten Frist daran nichts \u00e4nderte, wurde ihm gek\u00fcndigt. Und das zu Recht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass er weit weniger als ein Drittel der Parzellenfl\u00e4che kleing\u00e4rtnerisch im Sinne von Paragraf 1 Absatz 1 BKleingG nutzte. Damit hatte er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt. Warum der Beklagte nicht in der Lage war, den Garten vorschriftsgem\u00e4\u00df zu nutzen, spielte dabei keine Rolle. Er h\u00e4tte sich im Zweifelsfall bei der Bewirtschaftung seiner Parzelle von Dritten unterst\u00fctzen lassen m\u00fcssen (Amtsgericht M\u00fcnchen, Az.: 432 C 2769\/16).<\/p>\n<p><div id=\"attachment_125669\" style=\"width: 409px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-125669\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/2026-05-09-13.55.58.jpg\" alt=\"\" width=\"399\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-125669\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/2026-05-09-13.55.58.jpg 399w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/2026-05-09-13.55.58-200x300.jpg 200w\" sizes=\"(max-width: 399px) 100vw, 399px\" \/><p id=\"caption-attachment-125669\" class=\"wp-caption-text\">Fr\u00fchjahrsputz am Gartenhaus<\/p><\/div><br \/>\n<strong>Gibt es Vorgaben f\u00fcr die Gartenlaube?<\/strong><br \/>\nAuch wenn die Laube in der Regel nicht als Wohnhaus genutzt werden darf, sondern nur dem vor\u00fcbergehenden Aufenthalt dient, ist sie das Herzst\u00fcck vieler Parzellen. Allerdings weisen die ARAG Experten auf feste Regeln hin, die f\u00fcrs Gartenh\u00e4uschen gelten. \u00dcblich ist eine maximale Gr\u00f6\u00dfe von 24 Quadratmetern inklusive \u00fcberdachtem Freisitz. Eine Ausstattung mit Strom ist h\u00e4ufig m\u00f6glich, ein Wasseranschluss ebenfalls, allerdings oft nur als Gemeinschaftsl\u00f6sung zusammen mit den \u00fcbrigen Parzellen.<br \/>\nEin Ofen in der Gartenlaube mit Edelstahlschornstein kann hingegen unzul\u00e4ssig sein. So musste der P\u00e4chter einer Kleingartenzelle die gem\u00fctliche W\u00e4rmequelle samt Schornstein entfernen. Die Richter waren der Ansicht, dass eine solche Feuerst\u00e4tte der unzul\u00e4ssigen Dauerwohnnutzung diene (Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Az.: 31 C 288\/20).<\/p>\n<p><strong>Wie sieht es mit Ruhezeiten und R\u00fccksichtnahme aus?<\/strong><br \/>\nIn Kleingartenanlagen ist das Miteinander besonders wichtig. Deshalb gelten feste Ruhezeiten, in denen etwa Rasenm\u00e4her oder laute Ger\u00e4te tabu sind. Diese Zeiten k\u00f6nnen je nach Anlage variieren. Auch beim Feiern oder Grillen gilt: R\u00fccksicht auf Nachbarn ist Pflicht. Zudem sind offene Feuer h\u00e4ufig nur eingeschr\u00e4nkt erlaubt oder ganz verboten. Um \u00c4rger zu vermeiden, raten die ARAG Experten vor allem frisch gebackenen Laubenpiepern zu einem Blick in die Vereinsordnung.<\/p>\n<p><strong>Wer ist zust\u00e4ndig f\u00fcr Wege, Hecken und B\u00e4ume?<\/strong><br \/>\nP\u00e4chter sind verpflichtet, ihre Parzelle zu pflegen. Dazu geh\u00f6rt nicht nur das Beet, sondern oft auch angrenzende Wege oder Hecken . Doch die ARAG Experten warnen: B\u00e4ume d\u00fcrfen meist nicht ohne Zustimmung gef\u00e4llt werden. Vor allem dann nicht, wenn sie das Gesamtbild der Anlage pr\u00e4gen. Wer unsicher ist, sollte vorab den Vorstand einbeziehen.<\/p>\n<p>Wie sind Laube und Garten versichert?<br \/>\nDie ARAG Experten weisen darauf hin, dass klassische Hausrat- oder Wohngeb\u00e4udeversicherungen meist nur greifen, wenn sich die Laube auf dem eigenen Grundst\u00fcck befindet. In einer Kleingartenanlage ist das oft nicht der Fall. Zwar k\u00f6nnen einige Tarife auch Gegenst\u00e4nde in externen Gartenlauben absichern, beispielsweise gegen Feuer, Sturm oder Einbruch. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Schutz ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Zudem sind die Entsch\u00e4digungssummen h\u00e4ufig begrenzt.<\/p>\n<p>Sch\u00e4den an der Laube selbst sind in der Regel nicht automatisch mitversichert. Hier kann eine spezielle Kleingarten- oder Laubenversicherung sinnvoll sein. Diese bietet oft erweiterten Schutz, etwa f\u00fcr Garteninventar, Pflanzen oder auch Haftpflichtf\u00e4lle, zum Beispiel, wenn ein Baum auf das Nachbargrundst\u00fcck f\u00e4llt. Allerdings ist das Angebot an eigenst\u00e4ndigen Laubenversicherungen begrenzt. In vielen F\u00e4llen sind Kleing\u00e4rtner bereits \u00fcber eine Gruppenversicherung des Vereins abgesichert.<\/p>\n<p>Quelle: ARAG<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_125668 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_125668')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_125668').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Die%20Gartensaison%20ist%20da%3A%20Das%20sollten%20Kleing%C3%A4rtner%20jetzt%20wissen%20%C2%BB%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleing\\u00e4rtner jetzt wissen &raquo; #garten #recht\\r\\n\\r\\nARAG Experten \\u00fcber die wichtigsten Regeln f\\u00fcr La ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2026\\\/05\\\/2026-05-09-13.55.58.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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