{"id":125562,"date":"2026-04-25T15:14:35","date_gmt":"2026-04-25T13:14:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=125562"},"modified":"2026-04-21T11:17:10","modified_gmt":"2026-04-21T09:17:10","slug":"schoenheitsreparaturen-wer-ist-wofuer-zustaendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=125562","title":{"rendered":"Sch\u00f6nheitsreparaturen: Wer ist wof\u00fcr zust\u00e4ndig?"},"content":{"rendered":"<p>#wohnen #recht<\/p>\n<p>ARAG Experten informieren, was Mieter wirklich renovieren m\u00fcssen<\/p>\n<p><strong>Sch\u00f6nheitsreparaturen geh\u00f6ren zu den h\u00e4ufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann streichen, tapezieren, ausbessern oder umfangreich renovieren? Zwar enthalten viele Mietvertr\u00e4ge entsprechende Regelungen, doch nicht alle Klauseln sind rechtlich wirksam. Grunds\u00e4tzlich liegt der Erhalt der Wohnung beim Vermieter. Dennoch k\u00f6nnen bestimmte Renovierungsarbeiten auf Mieter \u00fcbertragen werden. Unter welchen Voraussetzungen das m\u00f6glich ist und wo die Grenzen liegen, erl\u00e4utern die ARAG Experten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was unter Sch\u00f6nheitsreparaturen zu verstehen ist<\/strong><br \/>\nSch\u00f6nheitsreparaturen umfassen ausschlie\u00dflich Ma\u00dfnahmen, die Abnutzungserscheinungen durch normales Wohnen beseitigen. Dazu z\u00e4hlen insbesondere das Tapezieren und Streichen von W\u00e4nden und Decken, das Streichen von Holzfu\u00dfb\u00f6den sowie das Lackieren von Heizk\u00f6rpern, T\u00fcren und Fenstern von innen. Nicht zu den Sch\u00f6nheitsreparaturen geh\u00f6ren hingegen Reparaturen an der Bausubstanz oder das Beheben von technischen Defekten. Risse in der Decke, kaputte Steckdosen oder defekte Rolll\u00e4den fallen grunds\u00e4tzlich in die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Auch Sch\u00e4den am Bodenbelag oder an sanit\u00e4ren Einrichtungen sind Vermietersache, es sei denn, der Mieter hat sie selbst verursacht.<\/p>\n<p><strong>Wann die Sch\u00f6nheitsreparaturklausel wirksam ist<\/strong><br \/>\nOb Mieter renovieren m\u00fcssen, h\u00e4ngt laut ARAG Experten ma\u00dfgeblich davon ab, ob die Sch\u00f6nheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist. In Formularvertr\u00e4gen muss sie klar formuliert sein und darf nicht unangemessen benachteiligen. Sind Regelungen unklar oder missverst\u00e4ndlich, gehen sie zulasten des Vermieters. Unwirksam sind etwa Klauseln, die eine Endrenovierung beim Auszug vom Mieter verlangen, ohne den Zustand der Wohnung zu ber\u00fccksichtigen. Auch starre Fristenpl\u00e4ne f\u00fcr die Sch\u00f6nheitsreparaturen benachteiligen Mieter unangemessen und f\u00fchren dazu, dass die betreffende Klausel unwirksam ist.<\/p>\n<p>Zudem spielt der Zustand der Wohnung beim Einzug eine entscheidende Rolle. Wird eine unrenovierte Wohnung \u00fcbernommen, m\u00fcssen Mieter laut Bundesgerichtshof (BGH)auch beim Auszug grunds\u00e4tzlich keine Sch\u00f6nheitsreparaturen durchf\u00fchren (Az.: VIII ZR 185\/14). Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vermieter daf\u00fcr einen angemessenen finanziellen oder sonstigen Ausgleich gew\u00e4hrt. Ein Ausgleich kann beispielsweise eine reduzierte Anfangsmiete oder eine Beteiligung des Vermieters an den anfallenden Renovierungskosten sein. Damit wird sichergestellt, dass Mieter nicht f\u00fcr Abnutzung aufkommen m\u00fcssen, die sie nicht verursacht haben.<\/p>\n<p>Auch die Mietdauer ist in puncto Sch\u00f6nheitsreparaturen relevant. Nach sehr kurzer Mietzeit kann in der Regel keine umfassende Renovierung verlangt werden. Von einer sehr kurzen Mietdauer sprechen Gerichte meist dann, wenn das Mietverh\u00e4ltnis nur wenige Monate bestanden hat \u2013 also etwa drei bis sechs Monate. In einem solchen Zeitraum entstehen in der Regel keine Abnutzungsspuren, die eine umfassende Renovierung rechtfertigen w\u00fcrden. Dabei weisen die ARAG Experten auf den Grundsatz der Angemessenheit hin. Entscheidend ist, wie stark die Wohnung im Alltag sichtbar beansprucht wurde. Normale Gebrauchsspuren wie leicht abgegriffene Wandfl\u00e4chen geh\u00f6ren dazu und l\u00f6sen keine Renovierungspflicht aus. Anders sieht es aus, wenn deutliche Abnutzungen vorliegen \u2013 etwa gro\u00dffl\u00e4chige Verschmutzungen, stark abgeplatzte Farbe oder besch\u00e4digte Oberfl\u00e4chen.<\/p>\n<div id=\"attachment_115610\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-115610\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/2023-11-02-13.27.55.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"338\" class=\"size-full wp-image-115610\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/2023-11-02-13.27.55.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/2023-11-02-13.27.55-300x169.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-115610\" class=\"wp-caption-text\">Wohnung<\/p><\/div>\n<p><strong>Welche Klauseln im Mietvertrag unzul\u00e4ssig sind<\/strong><br \/>\nDer Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Sch\u00f6nheitsreparaturklauseln f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt. Dazu geh\u00f6ren insbesondere starre Fristenpl\u00e4ne, die Renovierungen unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Zustand der Wohnung verlangen. Mieter m\u00fcssen nicht automatisch nach festen Zeitr\u00e4umen streichen, wenn keine sichtbare Abnutzung vorliegt (Az.: VIII ZR 361\/03).<\/p>\n<p>Auch sogenannte Quotenabgeltungsklauseln sind unzul\u00e4ssig (Az.: VIII ZR 242\/13). Sie verpflichten Mieter anteilig zu Renovierungskosten, selbst wenn die vorgesehenen Fristen beim Auszug noch nicht abgelaufen sind. Solche Regelungen benachteiligen Mieter unangemessen und sind daher unwirksam. Ebenso kann eine Kombination mehrerer belastender Klauseln, juristisch auch \u201eSummierungseffekt\u201c, zur Unwirksamkeit einer Sch\u00f6nheitsreparaturklausel f\u00fchren (Az.: ZR VIII 308\/02).<\/p>\n<p><strong>Was bei Kleinreparaturen gilt<\/strong><br \/>\nVon den Sch\u00f6nheitsreparaturen zu unterscheiden sind Kleinreparaturen. Dabei handelt es sich um kleinere Instandsetzungen an h\u00e4ufig genutzten Gegenst\u00e4nden wie Wasserh\u00e4hnen, Lichtschaltern oder T\u00fcrgriffen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag kann Mieter verpflichten, solche Reparaturen bis zu einer festgelegten H\u00f6chstsumme selbst zu bezahlen. Allerdings gelten auch hier Grenzen. Die Kosten pro Reparatur und die j\u00e4hrliche Gesamtbelastung m\u00fcssen im Vertrag klar begrenzt sein. Zudem d\u00fcrfen nur Gegenst\u00e4nde erfasst werden, die dem direkten und h\u00e4ufigen Zugriff des Mieters unterliegen.<\/p>\n<p><strong>Was bei der Wohnungsr\u00fcckgabe z\u00e4hlt<\/strong><br \/>\nBei Auszug m\u00fcssen Mieter die Wohnung grunds\u00e4tzlich in einem vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand zur\u00fcckgeben. Normale Gebrauchsspuren, die mit Sch\u00f6nheitsreparaturen vom Vermieter beseitigt werden k\u00f6nnen, sind erlaubt. \u00dcberm\u00e4\u00dfige Sch\u00e4den, etwa gro\u00dfe L\u00f6cher in W\u00e4nden oder starke Verschmutzungen, m\u00fcssen hingegen beseitigt werden. Entscheidend ist immer, was als vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung gilt. Ein \u00dcbergabeprotokoll beim Ein- und Auszug hilft beiden Seiten, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren und sp\u00e4tere Streitigkeiten zu vermeiden. Fotos k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich Klarheit schaffen.<\/p>\n<p><strong>Wenn es dem Vermieter zu bunt wird<\/strong><br \/>\nNeben den klassischen Sch\u00f6nheitsreparaturen spielt auch die Farbgestaltung eine Rolle. Laut BGH d\u00fcrfen Mieter \u00fcber den Mietvertrag nicht auf die Farbe Wei\u00df festgelegt werden (Az.: VIII ZR 198\/10). W\u00e4hrend der Mietzeit darf es also durchaus bunt werden. Bei Auszug kann jedoch verlangt werden, dass ungew\u00f6hnlich grelle Farben entfernt werden, sofern dadurch eine Weitervermietung erschwert wird. Neutrale, helle Farbt\u00f6ne gelten in der Regel als ausreichend. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag, beispielsweise im \u00dcbergabeprotokoll oder in Zusatzvereinbarungen, Vorrang vor allgemeinen Vertragsklauseln haben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Exzessives Rauchen kann teuer werden<\/strong><br \/>\nSch\u00f6nheitsreparaturklausel hin oder her: Mieter, die stark rauchen, k\u00f6nnen zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn es um die Renovierung der Wohnung geht. In einem konkreten Fall hatte ein starker Raucher eine frisch renovierte Wohnung so sehr besch\u00e4digt, dass neben Malerarbeiten sogar der Putz teilweise erneuert werden musste. Zwar geh\u00f6rt Rauchen grunds\u00e4tzlich zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch einer Mietwohnung. Dies gilt jedoch nur, solange sich die Spuren durch einfache Sch\u00f6nheitsreparaturen beseitigen lassen. Sind weitergehende Sanierungsarbeiten erforderlich, \u00fcberschreitet exzessives Rauchen diese Grenze. Dann kann der Vermieter Schadensersatz verlangen (Paragraf 280 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch). Und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob eine wirksame Sch\u00f6nheitsreparaturklausel besteht oder nicht (Landgericht Neuruppin, Az.: 4 S 30\/24).<\/p>\n<p>Quelle: ARAG<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_125562 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_125562')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_125562').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"Sch%C3%B6nheitsreparaturen%3A%20Wer%20ist%20wof%C3%BCr%20zust%C3%A4ndig%3F%20%C2%BB%20N-News.de\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Sch\\u00f6nheitsreparaturen: Wer ist wof\\u00fcr zust\\u00e4ndig? &raquo; #wohnen #recht\\r\\n\\r\\nARAG Experten informieren, was Mieter wirklich r ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/11\\\/2023-11-02-13.27.55.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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