{"id":124587,"date":"2026-01-20T15:52:47","date_gmt":"2026-01-20T14:52:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=124587"},"modified":"2026-01-18T12:55:47","modified_gmt":"2026-01-18T11:55:47","slug":"urlaub-resturlaub-ueberstunden-das-gilt-rechtlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=124587","title":{"rendered":"Urlaub, Resturlaub, \u00dcberstunden \u2013 das gilt rechtlich"},"content":{"rendered":"<p>#Resturlaub #\u00dcberstunden<\/p>\n<p><strong>ARAG Experten informieren, was Arbeitnehmer wirklich wissen m\u00fcssen<\/strong><br \/>\nKaum ist das alte Jahr vorbei, denken viele Arbeitnehmer bereits an den n\u00e4chsten Urlaub. Oder daran, welche Urlaubstage aus 2025 noch auf dem Konto schlummern. Dabei gibt es eine Menge Regeln zu beachten. Die ARAG Experten erkl\u00e4ren, was Arbeitnehmern gesetzlich zusteht, welche Rechte sie bei Resturlaub haben und wie \u00dcberstunden, Sonderurlaub oder Br\u00fcckentage gehandhabt werden.<\/p>\n<p><strong>Gesetzlicher Anspruch auf Jahresurlaub<\/strong><br \/>\nGrunds\u00e4tzlich steht jedem Arbeitnehmer bezahlter Erholungsurlaub zu. Laut Bundesurlaubsgesetz betr\u00e4gt der Mindesturlaub vier Wochen im Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche entspricht das 24 Werktagen, bei einer F\u00fcnf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Auch Teilzeitkr\u00e4fte, Praktikanten, Auszubildende, Zeitarbeitnehmer und geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte haben laut ARAG Experten Anspruch auf Urlaub, wobei sich der Umfang nach den Arbeitstagen pro Woche richtet.<\/p>\n<p><strong>Urlaub nehmen \u2013 wann geht das?<\/strong><br \/>\nArbeitnehmer k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich selbst bestimmen, wann sie ihren Urlaub nehmen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Belange anderer Mitarbeiter ber\u00fccksichtigen. Vorrang haben oft Kollegen mit schulpflichtigen Kindern, \u00e4ltere Besch\u00e4ftigte oder solche mit l\u00e4ngerer Betriebszugeh\u00f6rigkeit. Auch betriebliche Notwendigkeiten, wie Hochsaison, Inventur oder Jahresabschluss, k\u00f6nnen den Urlaubswunsch beeinflussen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Urlaub nicht einfach verweigert werden darf, wenn keine dringenden betrieblichen Gr\u00fcnde vorliegen. Und m\u00fcndliche Zusagen sollten Arbeitnehmer sich schriftlich best\u00e4tigen lassen. So haben beide Seiten Klarheit.<\/p>\n<p><strong>Resturlaub: Verfall oder Mitnahme ins neue Jahr<\/strong><br \/>\nNicht genommene Urlaubstage sollten m\u00f6glichst im laufenden Jahr genommen werden. Kann das aus pers\u00f6nlichen oder betrieblichen Gr\u00fcnden nicht geschehen, darf der Resturlaub in der Regel bis zum 31. M\u00e4rz des Folgejahres \u00fcbertragen werden. Seit mehreren Urteilen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) (Az.: C-619\/16 und C-684\/16) und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 541\/15) gilt jedoch: Urlaub darf nicht automatisch verfallen. Arbeitgeber m\u00fcssen ihre Mitarbeiter aktiv auf offene Urlaubstage hinweisen und sicherstellen, dass diese genommen werden k\u00f6nnen. Unterl\u00e4sst der Arbeitgeber dies, k\u00f6nnen Resturlaubstage auch \u00fcber die dreij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist hinaus bestehen. Die ARAG Experten nennen einen konkreten Fall: Eine Steuerfachangestellte hatte nach mehr als 20 Jahren \u00fcber 100 Resturlaubstage. Ihr Arbeitgeber wollte nur 14 Tage auszahlen. Nach vier Instanzen mussten ihr schlie\u00dflich 76 Tage abgegolten werden, da der Arbeitgeber nicht f\u00fcr die Urlaubsnahme gesorgt hatte (EuGH, Az.: C-120\/21).<\/p>\n<div id=\"attachment_119411\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-119411\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-119411\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22-50x50.jpg 50w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-119411\" class=\"wp-caption-text\">Warten am Flughafen<\/p><\/div>\n<p><strong>Auszahlung von Resturlaub, \u00dcberstunden und halbe Urlaubstage<\/strong><br \/>\nResturlaub wird laut ARAG Experten grunds\u00e4tzlich nicht ausgezahlt, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer auf Erholung verzichten. Eine Auszahlung ist nur bei Ausscheiden aus dem Unternehmen m\u00f6glich. Diese sogenannte Urlaubsabgeltung umfasst dann auch die noch offenen Urlaubstage.<\/p>\n<p>\u00dcberstunden verfallen nicht automatisch. In der Regel m\u00fcssen sie innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Arbeitgeber k\u00f6nnen \u00dcberstunden entweder verg\u00fcten oder in Freizeit ausgleichen, aber auch das muss vertraglich geregelt sein. Steht eine Freizeitausgleichsklausel nicht im Arbeitsvertrag, bleibt nur die Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, halbe Urlaubstage zu gew\u00e4hren. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird eine betriebliche \u00dcbung daraus, also \u00fcber mehrere Jahre regelm\u00e4\u00dfig praktiziert, kann ein Anspruch entstehen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer erhielt jahrelang zehn halbe Urlaubstage f\u00fcr die Weinernte. Sp\u00e4ter genehmigte der Chef nur noch sechs. Das Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg sah hierin trotz des langen Zeitraums keine betriebliche \u00dcbung, denn dazu h\u00e4tte die Halbe-Tage-Regelung f\u00fcr die gesamte Belegschaft oder zumindest f\u00fcr eine gro\u00dfe Gruppe der Arbeitnehmer gelten m\u00fcssen (Az.: 4 Sa 73\/18).<\/p>\n<p><strong>Feiertage, Br\u00fcckentage und Sonderurlaub<\/strong><br \/>\nHeiligabend und Silvester sind laut ARAG Experten keine gesetzlichen Feiertage, daher h\u00e4ngt die Freistellung vom Arbeitgeber ab. Der 25. und 26. Dezember und der 1. Januar sind dagegen gesetzlich gesch\u00fctzt. Auch auf Br\u00fcckentage gibt es laut ARAG Experten keinen Rechtsanspruch. H\u00e4ufig gilt dabei das Prinzip \u201ewer zuerst kommt\u201c. Sozial relevante Belange wie Kinderbetreuung, Pflege von Angeh\u00f6rigen oder Betriebszugeh\u00f6rigkeit m\u00fcssen allerdings auch bei Br\u00fcckentagen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Sonderurlaub kann in Ausnahmesituationen, wie z. B. der eigenen Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder eines Todesfalls in der Familie, beantragt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bildungsurlaub in fast allen Bundesl\u00e4ndern gesetzlich verankert ist, Bayern und Sachsen ausgenommen. Die Freistellung sollte aber rechtzeitig beantragt werden. Der Arbeitgeber kann nur ein Veto einlegen, wenn dringende betriebliche Gr\u00fcnde entgegenstehen.<\/p>\n<p>Quelle: ARAG<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_124587 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_124587')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_124587').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Urlaub%2C%20Resturlaub%2C%20%C3%9Cberstunden%20%E2%80%93%20das%20gilt%20rechtlich%20%C2%BB%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Urlaub, Resturlaub, \\u00dcberstunden \\u2013 das gilt rechtlich &raquo; #Resturlaub #\\u00dcberstunden\\r\\n\\r\\nARAG Experten informieren, was Arbeitn ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/09\\\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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