{"id":124050,"date":"2025-11-07T15:16:12","date_gmt":"2025-11-07T14:16:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=124050"},"modified":"2025-11-07T13:20:01","modified_gmt":"2025-11-07T12:20:01","slug":"digitales-erbe-was-passiert-mit-online-zugaengen-nach-dem-tod","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=124050","title":{"rendered":"Digitales Erbe: Was passiert mit Online-Zug\u00e4ngen nach dem Tod?"},"content":{"rendered":"<p>#digitaleserbe<\/p>\n<p><strong>Fotos in der Cloud, Chatverl\u00e4ufe auf dem Smartphone oder Profile bei sozialen Netzwerken \u2013 unser digitales Leben hinterl\u00e4sst viele Spuren. Doch nur ein knappes Drittel der Internetnutzerinnen und Internetnutzer (32 Prozent) legt fest, was nach dem eigenen Tod damit passieren soll. 16 Prozent haben ihren digitalen Nachlass vollst\u00e4ndig geregelt, weitere 16 Prozent zumindest teilweise. Das geht aus einer repr\u00e4sentativen Befragung unter 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hervor, darunter 917 Nutzerinnen und Nutzer des Internets. 22 Prozent von ihnen planen zumindest, ihr digitales Erbe k\u00fcnftig zu regeln \u2013 43 Prozent werden und wollen dies nicht tun. Damit geht die Zahl der Menschen, die sich um ihr digitales Erbe k\u00fcmmern, seit der Corona-Pandemie erneut zur\u00fcck.<\/strong><\/p>\n<p>2021 hatte der Anteil mit 40 Prozent seinen bisherigen H\u00f6chststand erreicht, 2023 waren es 37 Prozent. \u201eJeder und jede sollte sich fr\u00fchzeitig darum k\u00fcmmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem eigenen digitalen Erbe geschieht.\u202fWer rechtzeitig Regelungen trifft, entlastet Angeh\u00f6rige und sch\u00fctzt seine Privatsph\u00e4re \u00fcber den Tod hinaus\u201c, sagt Bitkom-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dr. Bernhard Rohleder. \u201eW\u00e4hrend der Pandemie waren die Themen Vorsorge und digitaler Nachlass besonders pr\u00e4sent, jetzt r\u00fccken sie wieder in den Hintergrund.\u201c<\/p>\n<p><div id=\"attachment_122466\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-122466\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/ChatGPT-Martin-Justizia2.jpg\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-122466\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/ChatGPT-Martin-Justizia2.jpg 400w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/ChatGPT-Martin-Justizia2-200x300.jpg 200w\" sizes=\"(max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><p id=\"caption-attachment-122466\" class=\"wp-caption-text\">Unsere Redaktion informiert \u00fcber Rechtsthemen<\/p><\/div><br \/>\nUnter jenen, die ihren digitalen Nachlass aktuell ganz oder zumindest teilweise geregelt haben, ist am weitesten verbreitet, Hinterbliebenen einen Zugang zu Ger\u00e4ten wie Smartphone, Laptop oder Tablet zu erm\u00f6glichen. 77 Prozent haben die entsprechenden Login-Daten oder PINs hinterlegt. Jeweils 45 Prozent haben dies mit den Zug\u00e4ngen f\u00fcr das Online-Banking bzw. zu E-Mail-Konten oder Messenger-Diensten wie WhatsApp getan. Ein Drittel (33 Prozent) hat den Zugriff f\u00fcr Hinterbliebene auf Online-Speicher oder Cloud-Dienste wie Google Drive oder Dropbox sichergestellt. Den Verbleib der eigenen Hardware und Ger\u00e4te haben 31 Prozent geregelt, nur 15 Prozent haben jedoch Vorsorge f\u00fcr ihre Zug\u00e4nge zu sozialen Medien getroffen. Dieser Bereich ist f\u00fcr viele besonders sensibel. 60 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer m\u00f6chten explizit nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte hat. Und 40 Prozent w\u00fcnschen, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken auch nach ihrem Tod bestehen bleiben. Doch nur 3 Prozent haben bei Online-Diensten oder Netzwerken auch eingestellt, dass ihr Profil nach ihrem Tod in einen Gedenkzustand versetzt wird.<\/p>\n<p>Unter denjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, hat die gro\u00dfe Mehrheit (78 Prozent) eine Vertrauensperson aus dem Umfeld benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts k\u00fcmmern soll. Ein Drittel (34 Prozent) hat alle Zug\u00e4nge und Passw\u00f6rter f\u00fcr Hinterbliebene in einer Datei oder einer Notiz hinterlegt. Immerhin 15 Prozent haben testamentarisch vorgesorgt. Fast niemand (1 Prozent) nutzt eine kommerzielle Plattform oder App f\u00fcr die digitale Nachlassplanung. \u201eWenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes festgelegt ist, geht mit dem Erbe auch der Zugang zu digitalen Ger\u00e4ten und Konten \u00fcber \u2013 und damit liegen alle Inhalte gegen\u00fcber den Erben offen\u201c, erkl\u00e4rt Rohleder. \u201eMan sollte sich rechtzeitig \u00fcberlegen, ob man diese v\u00f6llige Offenheit wirklich will.\u201c<\/p>\n<p>Bitkom-Tipps zum Umgang mit dem digitalen Nachlass:<\/p>\n<p><strong>Pers\u00f6nliche Informationen<\/strong><br \/>\nWenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden Erbinnen und Erben Eigent\u00fcmer aller Gegenst\u00e4nde der verstorbenen Person, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 beinhaltet dies auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien. Es empfiehlt sich, bereits zu Lebzeiten eine Liste aller genutzten Ger\u00e4te und Datentr\u00e4ger zu erstellen und festzuhalten, welche davon gel\u00f6scht, archiviert oder weitergegeben werden d\u00fcrfen. <\/p>\n<p><strong>Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher<\/strong><br \/>\nHinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Vertr\u00e4ge des Verstorbenen ein \u2013 auch, wenn es sich um kostenpflichtige Dienste handelt wie etwa ein Streaming-Abo. Gegen\u00fcber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben Erben in der Regel Sonderk\u00fcndigungsrechte. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Au\u00dferdem kann man die Zugangsdaten f\u00fcr solche Dienste beim Notar hinterlegen. Manche Anbieter bieten inzwischen eigene Nachlass- oder Inaktivit\u00e4tsfunktionen, \u00fcber die Nutzer festlegen k\u00f6nnen, was mit ihren Konten geschieht, wenn sie l\u00e4ngere Zeit inaktiv sind. <\/p>\n<p><strong>Profile in sozialen Netzwerken<\/strong><br \/>\nHinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei einigen Plattformen ist es m\u00f6glich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen \u00e4ndern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus beantragen, das Profil in einen \u201eGedenkzustand\u201c zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder k\u00f6nnen in der Chronik Erinnerungen teilen. Tipp: Wer mehrere soziale Netzwerke nutzt, sollte in einer digitalen Nachlassliste vermerken, welche Profile bestehen und wie damit verfahren werden soll (z. B. l\u00f6schen, in den Gedenkzustand versetzen, verwalten lassen).<\/p>\n<p>Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgef\u00fchrt hat. Dabei wurden 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 917 Internetnutzerinnen und -nutzer. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 33 bis KW 38 2025 statt. Die Gesamtumfrage ist repr\u00e4sentativ. Die Fragestellungen lauteten: \u201eHaben Sie Regelungen daf\u00fcr getroffen, was mit Ihren digitalen Hinterlassenschaften nach Ihrem Tod geschehen soll?\u201c, \u201eWelche Bereiche Ihres digitalen Nachlasses haben Sie geregelt?\u201c, \u201eAuf welche Weise haben Sie Ihren Digitalen Nachlass geregelt?\u201c und \u201eWelche der folgenden Aussagen zum digitalen Nachlass treffen auf Sie bzw. Ihrer Meinung nach zu bzw. nicht zu?\u201c<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_124050 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_124050')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_124050').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Digitales%20Erbe%3A%20Was%20passiert%20mit%20Online-Zug%C3%A4ngen%20nach%20dem%20Tod%3F%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Digitales Erbe: Was passiert mit Online-Zug\\u00e4ngen nach dem Tod? &raquo; #digitaleserbe\\r\\n\\r\\nFotos in der Cloud, Chatverl\\u00e4ufe auf dem Smartph ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2022\\\/02\\\/pixabay_justitia_600.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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