{"id":123970,"date":"2025-10-21T15:59:49","date_gmt":"2025-10-21T13:59:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=123970"},"modified":"2025-10-20T14:17:31","modified_gmt":"2025-10-20T12:17:31","slug":"fahrgastrechte-im-zugverkehr-welche-ansprueche-bahnreisende-bei-verspaetungen-und-ausfaellen-haben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=123970","title":{"rendered":"Fahrgastrechte im Zugverkehr: Welche Anspr\u00fcche Bahnreisende bei Versp\u00e4tungen und Ausf\u00e4llen haben"},"content":{"rendered":"<p>#zugausfall<\/p>\n<p><strong>Egal ob auf Gesch\u00e4ftsreise, Familienbesuch oder dem Weg in den Urlaub: Versp\u00e4tungen und Zugausf\u00e4lle geh\u00f6ren f\u00fcr Bahnreisende fast schon zum Alltag \u2013 und sorgen f\u00fcr viel Frust. Besonders dann, wenn wichtige Termine ins Wanken geraten. Welche Rechte Reisende dann haben und was sie im Fall der F\u00e4lle tun k\u00f6nnen, wei\u00df Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.<\/strong><\/p>\n<p><strong>60 Minuten sind zu viel: Welche Rechte haben Reisende, die die Fahrt abbrechen?<\/strong><br \/>\nF\u00fcr Reisende ist es immer wichtig, ihre gesetzlichen Fahrgastrechte zu kennen. Ist schon bei der Abfahrt oder infolge eines Zugausfalls absehbar, dass sie mindestens 60 Minuten versp\u00e4tet am Ziel ankommen, k\u00f6nnen sie zwischen drei M\u00f6glichkeiten w\u00e4hlen: M\u00f6glichkeit 1 ist die Erstattung des vollen Fahrpreises innerhalb von 30 Tagen f\u00fcr den nicht mehr durchgef\u00fchrten Teil der Reise &#8211; oder f\u00fcr die ganze Reise, wenn diese durch die Versp\u00e4tung sinnlos geworden ist. Ergibt sich das Problem bei einem Zwischenstopp, kann der Bahnfahrer auch eine R\u00fcckfahrt zum ersten Ausgangspunkt verlangen. M\u00f6glichkeit 2 ist die Fortsetzung der Fahrt, ggf. mit ge\u00e4nderter Streckenf\u00fchrung, zur n\u00e4chsten Gelegenheit. M\u00f6glichkeit 3 ist die Fortsetzung der Reise zu vergleichbaren Bedingungen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt.<\/p>\n<p><div id=\"attachment_123971\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-123971\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Frau_Bahnsteig_Uhr_600.jpg\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-123971\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Frau_Bahnsteig_Uhr_600.jpg 400w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Frau_Bahnsteig_Uhr_600-200x300.jpg 200w\" sizes=\"(max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><p id=\"caption-attachment-123971\" class=\"wp-caption-text\">Frau am Bahnsteig<\/p><\/div><br \/>\n<strong>Wer trotzdem weiterf\u00e4hrt, kann einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung haben<\/strong><br \/>\nReisenden, welche die Fahrt fortsetzen und die Fahrpreiserstattung nicht in Anspruch nehmen, steht bei Versp\u00e4tungen von mindestens 60 Minuten eine Entsch\u00e4digung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. \u201eVerz\u00f6gert sich die Ankunft um mindestens 120 Minuten, zahlt das jeweilige Bahnunternehmen sogar 50 Prozent zur\u00fcck\u201c, erkl\u00e4rt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. \u201eDiese Rechte gelten \u00fcbrigens auch bei Streiks oder schlechtem Wetter.\u201c Einzig in Ausnahmen wie einer Verschuldung durch Dritte, extremen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Polizeieins\u00e4tzen, Notf\u00e4llen im Zug oder Sabotage zahlt das Bahnunternehmen keine Entsch\u00e4digung. Gleiches gilt beispielsweise auch bei Unf\u00e4llen im Bahn\u00fcbergangsbereich und Notarzteins\u00e4tzen am Gleis, wenn diese nicht vom Bahnunternehmen zu verantworten sind. Reisende enthalten keine Entsch\u00e4digung, wenn Ihnen schon vor dem Ticketkauf Informationen zur Versp\u00e4tung zur Verf\u00fcgung standen. Keine Entsch\u00e4digungsbetr\u00e4ge gibt es, wenn der Betrag unter vier Euro liegt.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen gelten f\u00fcr Zeitkarten<\/strong><br \/>\nBesondere Regelungen gelten f\u00fcr Zeitkarten. Auch hier bekommen Reisende eine Entsch\u00e4digung, allerdings richtet sich deren H\u00f6he nach den Entsch\u00e4digungsbedingungen des Bahnunternehmens. So erhalten zum Beispiel bei der Deutschen Bahn Inhaber einer Bahncard 100 bei Versp\u00e4tungen von mindestens 60 Minuten in der Zweiten Klasse eine pauschale Entsch\u00e4digung von 10 Euro. Es gibt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p><strong>Diese Fristen gilt es zu beachten<\/strong><br \/>\nF\u00fcr das Einreichen von Beschwerden gilt nach der EU-Fahrgastrechteverordnung offiziell eine Frist von drei Monaten. Viele Bahngesellschaften r\u00e4umen allerdings eine Kulanz von bis zu einem Jahr ein. Trotzdem empfiehlt es sich, Anspr\u00fcche m\u00f6glichst schnell und innerhalb der Dreimonatsfrist geltend zu machen. Die Formulare f\u00fcr Entsch\u00e4digungsantr\u00e4ge gibt es auf der Internetseite des Betreibers oder direkt beim Bordpersonal, bei der Deutschen Bahn auch in Reisezentren. \u201eWichtig ist, alle Belege zur Fahrt gut aufzubewahren\u201c, r\u00e4t Brandl.<\/p>\n<p><strong>Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln<\/strong><br \/>\nKommt es zu Verz\u00f6gerungen der Ankunft von mindestens 20 Minuten oder Zugausf\u00e4llen, entf\u00e4llt zum Beispiel bei der Deutschen Bahn automatisch die Zugbindung. \u201eReisende im Nahverkehr k\u00f6nnen dann einen beliebigen anderen Nahverkehrszug des Unternehmens nutzen. Wer in einen h\u00f6herwertigen Zug wie einen IC oder ICE umsteigen m\u00f6chte, muss sich jedoch ein anderes Ticket kaufen\u201c, erl\u00e4utert die Juristin. \u201eDie Kosten k\u00f6nnen sich Betroffene beim Servicecenter f\u00fcr Fahrgastrechte erstatten lassen.\u201c Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr stark erm\u00e4\u00dfigte Fahrkarten wie das Deutschland-Ticket oder spezielle L\u00e4ndertickets. Hier m\u00fcssen Reisende die Mehrkosten selbst tragen. \u201eWer mit einem Fernverkehrs-Ticket unterwegs ist, kann beim Wegfall der Zugbindung mit diesem Ticket auf alle DB-Fernverkehrs- oder Nahverkehrsz\u00fcge umsteigen\u201c, wei\u00df Brandl. Auch Taxikosten \u00fcbernimmt die Bahn unter Umst\u00e4nden. Wenn der letzte Zug des Tages ausf\u00e4llt oder die Ankunft sich zwischen Mitternacht und f\u00fcnf Uhr morgens um mindestens 60 Minuten versp\u00e4tet, erstattet die Bahn bis zu 120 Euro der Taxikosten. \u201eDieser Schritt bedeutet zwar zun\u00e4chst eine Vorauszahlung, erspart aber l\u00e4stige Wartezeiten\u201c, erg\u00e4nzt die ERGO Expertin. Betroffene sollten den Taxifahrer unbedingt nach einer Rechnung fragen. Voraussetzung der Erstattung ist, dass die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verf\u00fcgung stellt und dass kein Kontakt zum Unternehmen m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>Betreuung und Unterbringung bei l\u00e4ngeren Ausf\u00e4llen<\/strong><br \/>\nStranden Reisende f\u00fcr eine l\u00e4ngere Zeit am Bahnhof, m\u00fcssen Bahnunternehmen Unterst\u00fctzung leisten: Bereits ab einer Stunde Wartezeit oder bei einem Zugausfall muss die Zuggesellschaft kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur Wartezeit bereitstellen, soweit diese im Zug oder am Bahnhof verf\u00fcgbar sind oder sich die Lieferung noch zu vern\u00fcnftigen Kosten durchf\u00fchren l\u00e4sst. \u201eDies ist kein freiwilliger Service, sondern ein in der EU-Verordnung \u00fcber Fahrgastrechte klar geregelter Anspruch\u201c, erkl\u00e4rt Brandl. L\u00e4sst sich die Fahrt am selben Tag nicht mehr fortsetzen, muss das Bahnunternehmen die Hotelkosten inklusive Fahrt dorthin \u00fcbernehmen \u2013 je nach Umstand sogar f\u00fcr bis zu drei N\u00e4chte. Hier ist es wichtig, die \u00dcbernachtung vorher mit der Zuggesellschaft abzustimmen.<\/p>\n<p><strong>Praktische Tipps und Must-haves f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle<\/strong><br \/>\nVorbereitung ist alles, besonders bei einer langen Bahnfahrt: Eine geladene Powerbank h\u00e4lt das Smartphone auch bei stundenlanger Verz\u00f6gerung oder gar Stromausfall im Waggon funktionst\u00fcchtig, sei es f\u00fcr die digitale Fahrplanauskunft, die Fahrgastrechte-App, Erreichbarkeit im Notfall oder eine Streaming-App f\u00fcr den Zeitvertreib. Auch Kopfh\u00f6rer, Kartenspiele, eine Wasserflasche und ein kleiner Snack im Gep\u00e4ck k\u00f6nnen einen Unterschied machen \u2013 vor allem f\u00fcr Reisende mit Kindern. Und sollte es doch zu einem Totalausfall des Zuges kommen, gilt: Ruhe bewahren und gezielt handeln. \u201eWer seine Rechte kennt, reist auch bei St\u00f6rungen souver\u00e4ner und kommt am Ende sicher ans Ziel\u201c, res\u00fcmiert Brandl.<\/p>\n<p>Quelle: ERGO<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_123970 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_123970')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_123970').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Fahrgastrechte%20im%20Zugverkehr%3A%20Welche%20Anspr%C3%BCche%20Bahnreisende%20bei%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Fahrgastrechte im Zugverkehr: Welche Anspr\\u00fcche Bahnreisende bei Versp\\u00e4tungen und Ausf\\u00e4llen haben &raquo; #zugausfall\\r\\n\\r\\nEgal ob auf Gesch\\u00e4ftsreise, Familienbesuch oder dem ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2025\\\/10\\\/Frau_Bahnsteig_Uhr_600.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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