{"id":123669,"date":"2025-10-05T15:44:15","date_gmt":"2025-10-05T13:44:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=123669"},"modified":"2025-10-05T11:03:16","modified_gmt":"2025-10-05T09:03:16","slug":"verbrauchertipps-aus-der-kaffeewelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=123669","title":{"rendered":"Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt"},"content":{"rendered":"<p>#kaffee #recht<\/p>\n<p><strong>ARAG Experten mit Urteilen rund um den Kaffee<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein<\/strong><br \/>\nEin Vorarbeiter st\u00fcrzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgte (Az.: L 6 U 45\/23).<\/p>\n<p><strong>K\u00fcndigung wegen Kaffeepause?<\/strong><br \/>\nArbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeits- und Pausenzeiten korrekt zu erfassen. Wer hier nachl\u00e4ssig ist oder sogar eingeloggt Pausen nimmt, begeht laut ARAG Experten Arbeitszeitbetrug. Und der kann unter Umst\u00e4nden sogar ohne Abmahnung zur fristlosen K\u00fcndigung f\u00fchren, beispielsweise wenn vors\u00e4tzlicher Missbrauch der elektronischen Zeiterfassung nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall hatte sich eine Raumpflegerin f\u00fcr eine zehnmin\u00fctige Kaffeepause im Caf\u00e9 auf der anderen Stra\u00dfenseite nicht ausgestempelt. Von ihrem Chef darauf angesprochen, leugnete sie zun\u00e4chst und versuchte, sich herauszureden. Ihr Arbeitgeber konnte ihr den Arbeitszeitbetrug aber beweisen und k\u00fcndigte ihr fristlos. Und obwohl die Frau schwerbehindert war, kam er vor Gericht damit durch (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 13 Sa 1007\/22).<\/p>\n<p><strong>Kaffee holen bei der Arbeit ist versichert<\/strong><br \/>\nVerletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Weg zu einem im Betriebsgeb\u00e4ude aufgestellten Getr\u00e4nkeautomaten, ist dies als Arbeitsunfall zu werten. Laut ARAG Experten besteht in diesem Fall ein innerer Zusammenhang mit der versicherten T\u00e4tigkeit. Anders als das Essen und Trinken selbst, die als Nahrungsaufnahme juristisch dem privaten Lebensbereich zugerechnet werden, ist das Zur\u00fccklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grunds\u00e4tzlich versichert (Landessozialgericht Hessen, Az.: L 3U 202\/21).<\/p>\n<div id=\"attachment_123671\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-123671\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/2025-09-29-19.48.44.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-123671\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/2025-09-29-19.48.44.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/2025-09-29-19.48.44-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/2025-09-29-19.48.44-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/2025-09-29-19.48.44-50x50.jpg 50w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-123671\" class=\"wp-caption-text\">Cappuchino<\/p><\/div>\n<p><strong>Preisangabe pro Kaffeekapsel nicht ausreichend<\/strong><br \/>\nDamit Verbraucher nicht lange rechnen m\u00fcssen und einen Preisnachteil auf den ersten Blick erkennen k\u00f6nnen, muss auf Produktverpackungen ein Grundpreis angegeben werden. Laut Preisangabenverordnung (PAngV) ist das der Preis pro 100 Gramm oder pro Kilogramm. Das gilt nach Auskunft der ARAG Experten auch f\u00fcr Kaffeekapseln. In einem konkreten Fall hatte ein Elektromarkt, der auch Kaffeekapseln als Zubeh\u00f6r f\u00fcr Kaffeemaschinen verkaufte, zwar auf Geschmacksrichtungen und den Preis pro Zehnerpackung hingewiesen. Aber der Grundpreis fehlte. Nach richterlicher Ansicht ein Versto\u00df gegen die PAngV und damit wettbewerbswidriges Verhalten. Zwar k\u00f6nnen Verbraucher grunds\u00e4tzlich ausrechnen, was eine Kapsel kostet. Aber der Vergleich mit Pulverkaffees in gr\u00f6\u00dferen Packungen sei ohne weiteres nicht m\u00f6glich (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 85\/18).<\/p>\n<p><strong>Hei\u00dfer Kaffee im Auto kann weh tun<\/strong><br \/>\nDer Coffee-to-go geh\u00f6rt f\u00fcr viele Menschen zum Alltag. So auch f\u00fcr die junge Beifahrerin, die sich auf dem Weg zur Schule im Drive-in eines Schnellimbisses ein Hei\u00dfgetr\u00e4nk zum Wachwerden g\u00f6nnte. Doch als sie den Becher mit dem hei\u00dfen Kaffee zwischen ihren Oberschenkeln abstellte, um dem Fahrer auch sein Getr\u00e4nk abzunehmen, ergoss sich der hei\u00dfe Inhalt \u00fcber ihre Beine, sodass sich die Sch\u00fclerin Verbrennungen zweiten Grades zuzog. Sie klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil der Mitarbeiter des Schnell-Restaurants den Deckel des Mitnahmebechers nicht vollst\u00e4ndig heruntergedr\u00fcckt hatte, sodass er nur locker auf dem Gef\u00e4\u00df lag. Doch die Klage wurde abgewiesen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Kundin nicht davon ausgehen darf, dass der Einwegbecher fest verschlossen ist. Selbst wenn der Becherdeckel falsch aufgesetzt wurde, liegt die Hauptschuld bei der jungen Frau. Denn die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, dass jeder von allen Risiken befreit wird. Man muss erkennbaren Gefahren auch selbst vorbeugen (Landgericht M\u00fcnchen I, Az.: 30 S 3668\/11).<\/p>\n<p><strong>Hei\u00dfer Kaffee im Flugzeug kann teuer werden<\/strong><br \/>\nSchuld waren nicht etwa die Enge der Flugzeugkabine oder ein ruckelndes Flugzeug, sondern schlicht und ergreifend eine ungeschickte Stewardess: Und so landete eine Kanne mit frisch aufgebr\u00fchtem, hei\u00dfem Kaffee \u00fcber einer Passagierin. Das Missgeschick war nicht nur schmerzhaft, sondern hatte b\u00f6se Folgen f\u00fcr die Airline, weil es sich laut ARAG Experten nicht um einen flugtypischen Unfall handelte. Sie musste knapp 1.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau mit den Brandverletzungen zahlen (Landgericht D\u00fcsseldorf, Az.: 22 S 266\/03).<\/p>\n<p>Quelle: ARAG<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_123669 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_123669')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_123669').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"Verbrauchertipps%20aus%20der%20Kaffeewelt%20%C2%BB%20N-News.de\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt &raquo; #kaffee #recht\\r\\n\\r\\nARAG Experten mit Urteilen rund um den Kaffee\\r\\n\\r ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2025\\\/09\\\/2025-09-29-19.48.44.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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