{"id":121960,"date":"2026-03-19T11:45:27","date_gmt":"2026-03-19T10:45:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=121960"},"modified":"2026-03-16T13:35:51","modified_gmt":"2026-03-16T12:35:51","slug":"krankmeldung-so-gehts-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=121960","title":{"rendered":"Krankmeldung \u2013 So geht\u2018s richtig"},"content":{"rendered":"<p>#krankmeldung<\/p>\n<p><strong>Eine Krankmeldung ist mehr als nur eine Formalit\u00e4t \u2013 sie sorgt f\u00fcr Klarheit und hilft, den Arbeitsalltag f\u00fcr alle Beteiligten gut zu organisieren. Doch wie meldet man sich eigentlich richtig krank? Und was gilt, wenn man sich im Ausland befindet? Damit in solchen Situationen alles reibungslos l\u00e4uft, ist es wichtig, die Regeln zu kennen. Die ARAG Experten erkl\u00e4ren, worauf es ankommt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Fr\u00fchzeitige Meldung \u2013 ein Muss<\/strong><br \/>\nDie genaue Uhrzeit der Krankmeldung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zwar nicht festgelegt, aber sie muss \u201eunverz\u00fcglich\u201c erfolgen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie m\u00f6glich nach Auftreten der Erkrankung informieren sollten. Die ARAG Experten raten, sich noch vor Arbeitsbeginn \u2013 sp\u00e4testens jedoch bis zum vereinbarten Arbeitszeitstart \u2013 telefonisch zu melden. So hat der Arbeitgeber ausreichend Zeit, den Arbeitsablauf entsprechend anzupassen und die Abwesenheit einzuplanen. Eine Krankmeldung nach Arbeitsbeginn ist zu sp\u00e4t und kann gegebenenfalls zu einer Abmahnung f\u00fchren. Zwar sind auch E-Mail, Messenger, SMS oder Fax erlaubt, doch dabei m\u00fcssen kranke Arbeitnehmer sicherstellen, dass den Chef die Nachricht wirklich erreicht hat.<\/p>\n<p><strong>Wer ist der richtige Ansprechpartner?<\/strong><br \/>\nIn vielen Unternehmen ist es nicht zwingend der direkte Vorgesetzte, den man \u00fcber die Krankheit informieren muss. Je nach betriebsinterner Regelung kann auch die Personalabteilung oder ein Abteilungsleiter die zust\u00e4ndige Ansprechperson sein. In einigen F\u00e4llen ist es zudem m\u00f6glich, dass Kollegen oder der Betriebsrat informiert werden. Das reicht laut ARAG Experten jedoch nicht aus, um die Meldepflicht vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen. Arbeitgeber m\u00fcssen sicherstellen, dass die Krankmeldung tats\u00e4chlich bei der richtigen Person ankommt, um Missverst\u00e4ndnisse und organisatorische Probleme zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>\u00c4rztliche Bescheinigung \u2013 Ab wann ist sie notwendig?<\/strong><br \/>\nEine der h\u00e4ufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Krankmeldung betrifft das \u00e4rztliche Attest. Laut Gesetz muss dem Arbeitgeber ab dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden, wenn keine abweichenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Dabei handelt es sich um Kalendertage, also z\u00e4hlen auch Wochenenden und Feiertage zur Frist. Den Grund f\u00fcr die Erkrankung muss der Arbeitnehmer nicht nennen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine meldepflichtige ansteckende Krankheit.<\/p>\n<p>Die ARAG Experten weisen jedoch auf F\u00e4lle hin, in denen der Arbeitgeber fr\u00fcher ein Attest verlangen kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn er in der Vergangenheit den Eindruck gewonnen hat, dass der Mitarbeiter h\u00e4ufiger oder l\u00e4nger krank ist. Der Arbeitgeber kann auch dann ein Attest verlangen, wenn eine l\u00e4ngere Krankheitsdauer zu erwarten ist oder wenn eine Krankmeldung ungew\u00f6hnlich sp\u00e4t erfolgt.<\/p>\n<p><strong>Krank im Urlaub<\/strong><br \/>\nAuch wenn es vielen Arbeitnehmern in Deutschland nicht bewusst ist: Urlaubstage, an denen sie krank sind, sind nicht zwangsl\u00e4ufig verloren. Im Gegenteil: Mit einem entsprechenden \u00e4rztlichen Attest d\u00fcrfen die krankheitsbedingten verpassten Urlaubstage laut ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss nicht zwangsl\u00e4ufig in den sauren Apfel bei\u00dfen und mit Schnupfen und Fieber verreisen. Vielmehr hat der Erkrankte in diesem Fall das Recht, den Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu zu planen.<\/p>\n<p>Arbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder in der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine \u00fcberstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Oft wird hier von Arbeitgeberseite argumentiert, ein Angestellter m\u00fcsse nach der Genesung zumindest f\u00fcr einen Tag vor Urlaubsantritt wieder im B\u00fcro erscheinen. Tats\u00e4chlich haben solche Regelungen jedoch keinerlei gesetzliche Basis. Die ARAG Experten weisen vielmehr darauf hin, dass ein bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmef\u00e4llen verweigert werden darf, zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gr\u00fcnde vorgebracht werden. Absprachen, die Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub im Notfall abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, sind hingegen unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405\/99).<\/p>\n<div id=\"attachment_119411\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-119411\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-119411\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22-50x50.jpg 50w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-119411\" class=\"wp-caption-text\">Warten am Flughafen<\/p><\/div>\n<p><strong>Trotz Krankschreibung in den Urlaub?<\/strong><br \/>\nOb man trotz Krankschreibung in den Urlaub f\u00e4hrt, liegt generell im eigenen Ermessen. Auch f\u00fcr die Frage, wie weit weg man fahren darf, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch laut ARAG Experten, wenn die geplante Reise die Genesung verhindert. F\u00e4hrt man beispielsweise mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub oder mit einem angebrochenen Arm gen Skipiste, kann dies durchaus ein Grund f\u00fcr eine Abmahnung \u2013 oder im Wiederholungsfall sogar f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung \u2013 sein (BAG, Az.: 2 AZR 53\/05). Klar ist wiederum: Wer eine Krankheit vort\u00e4uscht, um in den Urlaub zu fahren, begeht nicht nur Vertragsbruch, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall handelt es sich n\u00e4mlich um Betrug.<\/p>\n<p><strong>Ist eine AU aus dem Ausland g\u00fcltig?<\/strong><br \/>\nDie ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine im Ausland ausgestellte AU grunds\u00e4tzlich denselben Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Dokument hat, solange der ausl\u00e4ndische Arzt die Arbeitsunf\u00e4higkeit korrekt best\u00e4tigt. In einem konkreten Fall allerdings zweifelten die Richter an einer in Tunesien ausgestellten AU. Der Patient war ein Lagerarbeiter, der w\u00e4hrend seines Urlaubs in Tunesien erkrankte und einen tunesischen Arzt konsultierte. Sein Urlaub w\u00e4re eigentlich bereits Anfang September zu Ende gewesen. Doch der Arzt bescheinigte ihm eine Arbeitsunf\u00e4higkeit bis zum 30. September, empfahl strenge h\u00e4usliche Ruhe und bescheinigte, dass er nicht reisen d\u00fcrfe. Trotz dieser Empfehlung trat der Erkrankte am 29. September die Heimreise nach Deutschland an. Das lie\u00df die Richter an seinem Krankheitszustand und am Beweiswert der AU zweifeln. Zumal der Fall kein Einzelfall war, denn der Mann war schon in den Jahren zuvor diverse Male just im Urlaub erkrankt. Zwar hatte das Landesarbeitsgericht M\u00fcnchen urspr\u00fcnglich entschieden, dass der Mann Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, doch das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf. Nun muss der Lagerarbeiter beweisen, dass er tats\u00e4chlich arbeitsunf\u00e4hig war, was die Voraussetzung f\u00fcr den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist (Az.: 5 AZR 284\/24).<\/p>\n<p>Quelle \/ Weitere interessante Informationen unter:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_121960 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_121960')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_121960').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"Krankmeldung%20%E2%80%93%20So%20geht%E2%80%98s%20richtig%20%C2%BB%20N-News.de\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Krankmeldung \\u2013 So geht\\u2018s richtig &raquo; #krankmeldung\\r\\n\\r\\nEine Krankmeldung ist mehr als nur eine Formalit\\u00e4 ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2024\\\/09\\\/Firefly-frau-im-Sommerkleid-am-flughafen22.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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