{"id":118875,"date":"2025-06-17T15:34:47","date_gmt":"2025-06-17T13:34:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=118875"},"modified":"2025-05-31T12:56:00","modified_gmt":"2025-05-31T10:56:00","slug":"das-recht-auf-einwandfreie-ware-ueber-den-umgang-mit-mangelhaften-produkten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=118875","title":{"rendered":"Das Recht auf einwandfreie Ware: \u00dcber den Umgang mit mangelhaften Produkten"},"content":{"rendered":"<p>#shopping<\/p>\n<p><strong>Die meisten haben es sicher schon einmal erlebt \u2013 man freut sich \u00fcber einen neu gekauften Artikel, verwendet ihn einmal und schon ist er defekt. Noch entt\u00e4uschender ist es, wenn bestellte Ware bereits kaputt zu Hause ankommt. Der einzige Trost: Die Verbraucherrechte sind klar geregelt und der Verk\u00e4ufer ist in der Pflicht, diesen Mangel auszugleichen. ARAG Experten informieren, welche Schritte dabei zu tun sind.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was steht dem K\u00e4ufer zu?<\/strong><br \/>\nDer Verbraucher hat mit dem Abschluss des Kaufvertrages \u2013 dieser kommt mit der Online-Bestellung oder dem Kaufvorgang im Gesch\u00e4ft zustande \u2013 ein Anrecht auf den Erhalt einer m\u00e4ngelfreien Sache. Das regelt das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (BGB) ebenso wie das Vorgehen, wenn der Vertrag nicht erf\u00fcllt wird. In diesem Fall kann der K\u00e4ufer Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche geltend machen. Gesetzlich vorgesehen sind entweder die Nacherf\u00fcllung durch den Verk\u00e4ufer, die M\u00f6glichkeit zur Minderung des Kaufpreises, das Recht vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder \u2013 unter bestimmten Umst\u00e4nden \u2013 auch der Erhalt eines Schadensersatzes. Handelt es sich um neue Artikel, besteht der Anspruch laut ARAG Experten f\u00fcr zwei Jahre. Bei gebrauchten Dingen darf der Verk\u00e4ufer diesen allerdings auf ein Jahr k\u00fcrzen. Wichtig: Private Anbieter von Neu- oder Second-Hand-Ware sind berechtigt, diese Anspr\u00fcche komplett auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><div id=\"attachment_16309\" style=\"width: 409px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-16309\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2014\/09\/DSC07768.jpg\" alt=\"\" width=\"399\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-16309\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2014\/09\/DSC07768.jpg 399w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2014\/09\/DSC07768-199x300.jpg 199w\" sizes=\"(max-width: 399px) 100vw, 399px\" \/><p id=\"caption-attachment-16309\" class=\"wp-caption-text\">Shopping<\/p><\/div><br \/>\n<strong>Was f\u00e4llt unter Sachm\u00e4ngel?<\/strong><br \/>\nDie ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Gegenstand nicht erst dann als mangelhaft gilt, wenn er defekt ist. Auch ein Abweichen von der Spezifizierung reicht, um die oben genannten Anspr\u00fcche geltend machen zu k\u00f6nnen. So z\u00e4hlt beispielsweise auch zu den M\u00e4ngeln, wenn die Farbe eines Gegenstandes anders als bestellt ist. Des Weiteren muss nicht unbedingt das Produkt selbst einen Mangel aufweisen. Auch eine falsche Montage \u00fcber vom Verk\u00e4ufer beauftragte Dienstleister oder eine fehlerhafte Anleitung, die der einwandfreien Bedienung entgegensteht, f\u00fchrt zu den festgelegten Verbraucherrechten.<\/p>\n<p><strong>Wie wird im Schadensfall vorgegangen?<\/strong><br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistungsfrist dauert \u00fcblicherweise zwei Jahre. Dennoch sollte der K\u00e4ufer den Mangel umgehend anzeigen, sobald er Kenntnis davon erlangt hat \u2013 auch deshalb, weil er nach Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware in der Beweispflicht ist. Das hei\u00dft, er muss ab dann nachweisen, dass der Mangel bereits beim \u00dcbergang in seinen Besitz vorhanden war, w\u00e4hrend innerhalb des ersten Jahres die Beweislastumkehr gilt. Dabei ist der Verk\u00e4ufer in der Pflicht. In jedem Fall notwendig ist der Kaufbeleg, also ein Kassenbon oder eine Rechnung, und im Regelfalle die R\u00fcckgabe oder R\u00fccksendung der Ware. Der H\u00e4ndler hat nach Anzeige des Mangels zun\u00e4chst das Recht, den Vertrag nachzuerf\u00fcllen und das Produkt nachzubessern oder zu ersetzen. Dieser Vorgang darf nach Auskunft der ARAG Experten mit keinerlei Kosten f\u00fcr den Verbraucher verbunden sein, egal wie aufwendig er sein mag. Eine Klausel in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die Gegenteiliges festlegen will, ist unwirksam.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme von der R\u00fccksendepflicht<\/strong><br \/>\nAuch der Europ\u00e4ische Gerichtshof st\u00e4rkt immer wieder die Verbraucherrechte. So wurde zum Beispiel in einem Grundsatzurteil entschieden, dass mangelhafte Ware nicht unter allen Umst\u00e4nden vom K\u00e4ufer zur\u00fcckgesandt werden muss, wenn der Aufwand zu gro\u00df ist. Im konkreten Fall war es der Mangel an einem Partyzelt, der erst nach dem Aufbau auffiel. Der K\u00e4ufer zeigte diesen an, verbunden mit der Information, dass er das Zelt zur Untersuchung auf seinem Grundst\u00fcck aufgebaut lie\u00dfe. Doch der H\u00e4ndler erwartete den R\u00fcckversand. Das EuGH best\u00e4tigte die grunds\u00e4tzliche R\u00fccksenderegelung zwar, schr\u00e4nkte diese aber auf \u201akompakte Verbrauchsg\u00fcter\u2018 ein. Und die R\u00fccksendung eines f\u00fcnf mal sechs Meter gro\u00dfen, sperrigen Zeltes sei nicht zumutbar (Az.: C-52\/18). Lehnt der Verk\u00e4ufer die Untersuchung vor Ort ab, hat der K\u00e4ufer ein Recht auf R\u00fccktritt vom Kaufvertrag und somit auf R\u00fcckerstattung des Kaufpreises.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcckgabe ohne Mangel<\/strong><br \/>\nEntgegen der weitl\u00e4ufigen Meinung hat ein K\u00e4ufer keinerlei Anrecht auf R\u00fcckgabe oder Umtausch der Ware, wenn diese m\u00e4ngelfrei ist. Sollten H\u00e4ndler diese M\u00f6glichkeit dennoch anbieten, ist das reine Kulanz. Eine Ausnahme bildet hier lediglich jeder Kauf, der eine vorherige Ansicht der Ware unm\u00f6glich macht. Das inkludiert Bestellungen, die online, telefonisch oder per Katalog vorgenommen werden. Au\u00dferdem wird diese Einschr\u00e4nkung erg\u00e4nzt durch das Haust\u00fcrgesch\u00e4ft. In diesen F\u00e4llen ist gesetzlich ein vierzehnt\u00e4giges Widerrufsrecht vorgesehen und der K\u00e4ufer hat nicht mehr zu tun, als die Ware rechtzeitig an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Viele H\u00e4ndler bieten zwar im Zuge der Wettbewerbsf\u00e4higkeit l\u00e4ngere R\u00fcckgabefristen an, man darf allerdings nach j\u00fcngsten Ereignissen davon ausgehen, dass sich dies bald fl\u00e4chendeckend \u00e4ndern k\u00f6nnte: Seit 25. M\u00e4rz verk\u00fcrzt Online-H\u00e4ndler Amazon die Retourenfrist f\u00fcr die meisten angebotenen Produkte von bisher drei\u00dfig auf die gesetzlich vorgesehenen vierzehn Tage.<\/p>\n<p>Weitere interessante Informationen unter:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/krankenzusatzversicherung\/gesundheits-ratgeber\/\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">https:\/\/www.arag.de\/krankenzusatzversicherung\/gesundheits-ratgeber\/<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_118875 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_118875')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_118875').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Das%20Recht%20auf%20einwandfreie%20Ware%3A%20%C3%9Cber%20den%20Umgang%20mit%20mangelhaften%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Das Recht auf einwandfreie Ware: \\u00dcber den Umgang mit mangelhaften Produkten &raquo; #shopping\\r\\n\\r\\nDie meisten haben es sicher schon einmal erlebt \\u2013 man ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2014\\\/09\\\/DSC07768.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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