{"id":118873,"date":"2025-06-15T07:31:25","date_gmt":"2025-06-15T05:31:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=118873"},"modified":"2025-05-31T12:56:29","modified_gmt":"2025-05-31T10:56:29","slug":"wenn-enthusiasmus-am-arbeitsplatz-der-langeweile-weicht-quiet-quitting","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=118873","title":{"rendered":"Wenn Enthusiasmus am Arbeitsplatz der Langeweile weicht: \u201eQuiet Quitting\u201c"},"content":{"rendered":"<p>#QuietQuitting<\/p>\n<p><strong>Ein neues Ph\u00e4nomen? Nein! Die stille oder auch innere K\u00fcndigung hat mit &#8222;Quiet Quitting&#8220; nur einen neuen Namen und damit mehr Aufmerksamkeit bekommen \u2013 forciert sicher durch eine j\u00fcngere Generation, die andere Anspr\u00fcche an den k\u00fcnftigen Arbeitplatz stellt. ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer informiert \u00fcber die rechtlichen Aspekte dieser Arbeitshaltung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Was genau versteht man unter \u201eQuiet Quitting\u201c?<\/strong><br \/>\nTobias Klingelh\u00f6fer: In Deutschland haben wir diese Form der Haltung am Arbeitsplatz immer mit \u201einnerer K\u00fcndigung\u201c oder auch mit \u201eDienst nach Vorschrift\u201c benannt. Der Hintergrund dieses Verhaltens kann unterschiedlich sein. Es kann dann entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich nicht mehr wertgesch\u00e4tzt, gefordert oder gefragt f\u00fchlt. Die daraus resultierende Demotivation und Antriebslosigkeit geschieht eher unterbewusst. Der Mitarbeiter resigniert, sieht keinen Grund mehr sich einzubringen und verliert das Gef\u00fchl, ein Teil der Firma zu sein \u2013 innerlich hat er also gek\u00fcndigt. Der klare Entschluss, nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen, erfolgt hingegen bewusst. Oft ist er das Ergebnis von Ver\u00e4rgerung \u00fcber kontinuierlich als schlecht empfundene Behandlung oder Unternehmensentscheidungen. Das pers\u00f6nliche Engagement wird eingestellt und nur noch erledigt, was laut Arbeitsvertrag zu tun ist. Andererseits kann dieses Verhalten auch eine grunds\u00e4tzliche Einstellung sein, \u201eNein\u201c zu sagen. Nein beispielsweise zu Sonderaufgaben oder \u00dcberstunden. Nein zum Arbeiten am Wochenende. Das schlie\u00dft Leistung grunds\u00e4tzlich nicht aus \u2013 aber eben nur im vereinbarten Rahmen. Danach bedeutet Quiet Quitting, dass man die sprichw\u00f6rtliche \u201eExtra-Meile\u201c nicht mehr geht.<\/p>\n<p><strong>Der Arbeitnehmer ist also auf der sicheren Seite, solange sein Tun seinem Vertrag entspricht?<\/strong><br \/>\nTobias Klingelh\u00f6fer: Ein ordentlicher Arbeitsvertrag beinhaltet eine Arbeitsplatzbeschreibung und solange den dort definierten Aufgaben nachgekommen wird, besteht nach dem deutschen Arbeitsrecht und seinem K\u00fcndigungsschutzgesetz (KSchG) kein K\u00fcndigungsgrund. Das Gesetz sieht vier m\u00f6gliche Gr\u00fcnde f\u00fcr eine K\u00fcndigung vor: die verhaltensbedingte, die personenbedingte, die betriebsbedingte oder die au\u00dferordentliche und fristlose K\u00fcndigung. Im Falle des Quiet Quitting geht es um das Verhalten des Arbeitnehmers, das zum Beispiel dann zu einer Aufl\u00f6sung des Arbeitsvertrages f\u00fchren kann, wenn dieser gegen Pflichten aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis verst\u00f6\u00dft, also die definierte Leistung nicht erbringt. Der Arbeitgeber m\u00fcsste ihm allerdings eine Minderleistung nachweisen k\u00f6nnen, damit die K\u00fcndigung wirksam ist und vor dem Arbeitsgericht standhalten kann.<\/p>\n<p><strong>Sollte der Arbeitnehmer trotzdem vorsichtig sein?<\/strong><br \/>\nTobias Klingelh\u00f6fer: Ihm muss klar sein, dass er trotz allen Verdrusses nat\u00fcrlich keine schlechte Leistung bringen darf. Zur Minderleistung kann n\u00e4mlich auch fehlerhafte oder besonders langsame Arbeit geh\u00f6ren. Arbeitgeber argumentieren hier mit dem Begriff \u201eLow Performer\u201c (deutsch: Niedrigleister) und beweisen die Minderleistung \u00fcber den Vergleich mit anderen Mitarbeitern. So best\u00e4tigte beispielsweise das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln die K\u00fcndigung eines Kommissionierers, dessen Kollegen bis zu doppelt so viel Arbeitsleistung im selben Zeitraum erbracht hatten (Az.: 4 Sa 548\/21). Insgesamt liegt es in der Natur der Sache, dass ein Arbeitnehmer, der einmal negativ in den Fokus der Vorgesetzten ger\u00fcckt ist, sich nichts zuschulden kommen lassen sollte. So gut unser K\u00fcndigungsschutzgesetz sich vor die Besch\u00e4ftigten stellt, so gibt es dennoch K\u00fcndigungsgr\u00fcnde, die Bestand haben und gegen die schnell mal versto\u00dfen wird. Wir reden zum Beispiel \u00fcber die sogenannte Nichtleistung, unter die auch schon Versp\u00e4tungen fallen. Oder Verst\u00f6\u00dfe gegen die betriebliche Ordnung, die banal erscheinen m\u00f6gen, aber schnell passieren. Internetnutzung am Arbeitsplatz kann, wenn sie ausdr\u00fccklich verboten ist, \u00fcbrigens sogar zu einer au\u00dferordentlichen und fristlosen K\u00fcndigung f\u00fchren \u2013 das ist vielen nicht bewusst. Und ganz wichtig: Das K\u00fcndigungsschutzgesetz greift nur in Unternehmen mit mindestens zehn Angestellten und ab Beginn des siebten Monats des ununterbrochenen Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sind diese Eckdaten nicht gegeben, sollte man sehr vorsichtig mit seiner Haltung sein, wenn man den Arbeitsplatz trotz aller Kritik behalten m\u00f6chte.<\/p>\n<p><strong>Kann man sich eigentlich weigern, \u00dcberstunden zu machen oder muss man f\u00fcrchten direkt als Minderleister zu gelten?<\/strong><br \/>\nTobias Klingelh\u00f6fer: Prinzipiell ist man erst einmal nicht verpflichtet, \u00dcberstunden zu machen. Der Arbeitsvertrag regelt die w\u00f6chentliche Arbeitszeit und an diese sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleicherma\u00dfen gebunden. Eine Verweigerung kann dann keinesfalls eine K\u00fcndigung nach sich ziehen. Allerdings gibt es in vielen Unternehmen Tarifvertr\u00e4ge oder Betriebsvereinbarungen, die eine bestimmte Anzahl \u00dcberstunden in bestimmten F\u00e4llen regeln. Daran hat sich grunds\u00e4tzlich erst einmal jeder Arbeitnehmer zu halten. Sind direkt im eigenen Arbeitsvertrag oder in pers\u00f6nlicher Absprache \u2013 und die kann auch m\u00fcndlich erfolgt sein \u2013 mit dem Vorgesetzten \u00dcberstunden vorgesehen, gilt auch diese Vereinbarung. Werden \u00dcberstunden korrekt angeordnet, geh\u00f6rt deren Ableistung zur Erf\u00fcllung des Arbeitsvertrages und eine Verweigerung kann zur Abmahnung oder im schlimmsten Fall zu einer wirksamen K\u00fcndigung f\u00fchren.<\/p>\n<div id=\"attachment_103013\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-103013\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Homeoffice_quer.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"450\" class=\"size-full wp-image-103013\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Homeoffice_quer.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Homeoffice_quer-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Homeoffice_quer-160x120.jpg 160w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-103013\" class=\"wp-caption-text\">Homeoffice<\/p><\/div>\n<p>Nur in Notsituationen ist es Unternehmen erlaubt, \u00dcberstunden ohne ausdr\u00fcckliche Regelung anzuordnen. Dabei geht es beispielsweise um Br\u00e4nde oder Naturkatastrophen, die den Ablauf des Unternehmens in Gefahr bringen k\u00f6nnten. Aber z. B. Gro\u00dfauftr\u00e4ge oder knappe Besetzung durch Urlaubszeit sind definitiv keine Notsituationen, die \u00dcberstunden rechtfertigen.<\/p>\n<p><strong>Was ist, wenn ein Arbeitnehmer k\u00fcndigt, es sich aber anschlie\u00dfend anders \u00fcberlegt und doch bleiben will?<\/strong><br \/>\nTobias Klingelh\u00f6fer: Eine K\u00fcndigung von der K\u00fcndigung ist schwierig. Denn w\u00e4hrend eine K\u00fcndigung eine einseitige Willenserkl\u00e4rung ist, braucht es f\u00fcr eine R\u00fccknahme zwingend die Zustimmung des Chefs. Auch das Widerrufen einer K\u00fcndigung funktioniert nicht. Denn durch eine K\u00fcndigung wird der Arbeitsvertrag nichtig und m\u00fcsste f\u00fcr eine Fortsetzung neu geschlossen werden. Die einzige M\u00f6glichkeit w\u00e4re, wenn der Widerruf zeitgleich mit der K\u00fcndigung beim Arbeitgeber landet. Dann w\u00e4re die K\u00fcndigung unwirksam. Daf\u00fcr reicht sogar ein Anruf oder eine Mail. Allerdings rate ich, sich den Widerruf und dessen Zeitpunkt schriftlich best\u00e4tigen zu lassen.<\/p>\n<p>Theoretisch ist es auch m\u00f6glich, die eigene K\u00fcndigung anzufechten, z. B., weil man sich geirrt hat, verwirrt war oder eine Situation falsch eingesch\u00e4tzt hat. Aber ich sage hier absichtlich \u201etheoretisch\u201c, denn praktisch wird es schwer sein, das zu beweisen.<\/p>\n<p>Die beste L\u00f6sung ist nat\u00fcrlich, wenn beide Seiten darin \u00fcbereinstimmen, dass die K\u00fcndigung keine gute Idee war und das K\u00fcndigungsschreiben im M\u00fclleimer landet. Hier k\u00f6nnen beide Seiten die Gelegenheit nutzen, neue Bedingungen f\u00fcr eine Fortsetzung des Vertrages auszuhandeln und einen Forstsetzungsvertrag schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Weitere interessante Informationen unter:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/arbeitsrecht-ratgeber\/\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/arbeitsrechtsschutz\/arbeitsrecht-ratgeber\/<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_118873 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_118873')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_118873').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Wenn%20Enthusiasmus%20am%20Arbeitsplatz%20der%20Langeweile%20weicht%3A%20%E2%80%9EQuiet%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Wenn Enthusiasmus am Arbeitsplatz der Langeweile weicht: \\u201eQuiet Quitting\\u201c &raquo; #QuietQuitting\\r\\n\\r\\nEin neues Ph\\u00e4nomen? 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