{"id":118869,"date":"2025-06-11T11:24:53","date_gmt":"2025-06-11T09:24:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=118869"},"modified":"2025-05-31T13:00:00","modified_gmt":"2025-05-31T11:00:00","slug":"sommerkrach-macht-nachbarn-wach-grenzen-beim-spass-auf-balkon-und-terrasse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=118869","title":{"rendered":"Sommerkrach macht Nachbarn wach: Grenzen beim Spa\u00df auf Balkon und Terrasse"},"content":{"rendered":"<p>#nachbarschaftsstreit<\/p>\n<p><strong>Des einen Freud, des anderen Leid \u2013 es gibt wenige Dinge, bei denen diese Differenzen deutlicher werden als beim Feiern, vor allem im Freien. W\u00e4hrend die einen die Nacht zelebrieren, liegen in der Umgebung diverse Leute wach, weil sie durch den Krach kein Auge zu bekommen. Im besten Fall wird das als Ausnahme toleriert, bei Wiederholungen beschwert man sich und irgendwann klingelt die Polizei. Gut ist es, vorher zu wissen, was man eigentlich darf und was nicht. ARAG Experten gehen dazu ins Detail.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gelten andere Ruhezeiten auf Terrasse und Balkon?<\/strong><br \/>\nGegenseitige R\u00fccksichtnahme ist gerade bei nahem Miteinander das A und O. Die Beeintr\u00e4chtigung der Umgebung in Grenzen zu halten, sowohl in Ausma\u00df als auch H\u00e4ufigkeit, ist Grundlage f\u00fcr eine angenehme Nachbarschaft. Ebenso wie Verst\u00e4ndnis und Toleranz von der anderen Seite. Dennoch gibt es aus gutem Grunde gesetzliche Regelungen hinsichtlich Ruhest\u00f6rung und sonstiger Bel\u00e4stigung. Eine davon ist zum Beispiel die der Ruhezeiten. So gilt Nachtruhe laut ARAG Experten von 22 bis 6 oder 7 Uhr und Mittagsruhe \u2013 sofern geregelt \u2013 zwischen 13 und 15 Uhr. Zudem gibt es weitere gesonderte Zeiten an Sonn- und Feiertagen. Auf der anderen Seite ist aber auch eines klar geregelt: Terrasse und Balkon sind Teil der Wohnung und gestatten dem Mieter oder Eigent\u00fcmer zun\u00e4chst einmal die gleichen Rechte wie in Innenr\u00e4umen. Was zum Beispiel bedeutet, dass man drau\u00dfen z. B. M\u00f6bel, Pflanzen oder Sichtblenden aufstellen darf. Ebenso darf man dort Besuch empfangen, telefonieren und Musik h\u00f6ren. Es ist prinzipiell erlaubt zu rauchen, zu grillen und neuerdings sogar zu kiffen. Nackt in der Sonne zu liegen ist ebenfalls nicht verboten und zun\u00e4chst einmal selbst Sex nicht.<\/p>\n<p><strong>Gibt es ein Recht auf Feiern?<\/strong><br \/>\nDie meisten denken bei dem Wort Ruhest\u00f6rung unwillk\u00fcrlich an L\u00e4rm. Aus gutem Grund. Denn die typischen Beschwerden betreffen zu laute Musik, spielende Kinder, bellende Hunde, Ger\u00e4usche von Haushaltsger\u00e4ten, lautes Heimwerkeln oder johlende Partyg\u00e4ste. All das ist laut ARAG Experten innerhalb der genannten Ruhezeiten nicht gestattet, wenn es au\u00dferhalb der eigenen vier W\u00e4nde \u2013 und eben dazu z\u00e4hlen Balkon und Terrasse \u2013 wahrnehmbar ist. Aber auch zu anderen Zeiten ist nicht jede Lautst\u00e4rke erlaubt. Und auch wenn sich das Ger\u00fccht der einen erlaubten lauten Party pro Jahr hartn\u00e4ckig h\u00e4lt: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es weder ein Recht auf Discosound noch auf Feiern gibt. Einzig und allein die Silvesternacht bildet hier eine Ausnahme. Ansonsten gilt die Einhaltung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), das L\u00e4rm untersagt, \u201eder geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu bel\u00e4stigen oder die Gesundheit eines anderen zu sch\u00e4digen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Nicht nur L\u00e4rm kann den Nachbarn nerven<\/strong><br \/>\nDoch die Beeintr\u00e4chtigung der Nachbarschaft geht weit \u00fcber Akustik hinaus. So weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es gerade \u00fcber Balkon und Garten schnell auch zu Geruchs- oder Lichtbel\u00e4stigungen sowie Erregung \u00f6ffentlichen \u00c4rgernisses kommen kann.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist das Rauchen in der eigenen Wohnung \u2013 inklusive Balkon oder Terrasse \u2013 erlaubt. Doch das Recht des Individuums auf die freie Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit endet laut ARAG Experten da, wo Mitmenschen gest\u00f6rt werden. Bel\u00e4stigt der Qualm dar\u00fcber oder nebenan wohnende Nachbarn, kann gerade Mietern das Rauchen auf dem Balkon zeitweise untersagt werden (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 110\/14). Dasselbe gilt nat\u00fcrlich nicht nur f\u00fcr den Konsum von Tabak, sondern ebenso f\u00fcr Shishas oder E-Zigaretten. Und auch wenn Kiffen inzwischen unter anderem im eigenen Heim legal ist, endet diese neue Freiheit selbstverst\u00e4ndlich ebenso in dem Moment, in dem andere durch den Geruch bel\u00e4stigt werden. Allerdings gelten laut ARAG Experten die Rechte beider Parteien: Die eine hat das Recht auf geruchsfreie Nutzung des Balkons, die andere auf den Genuss von Rauchwaren. Ohne vorherige klare Ansagen \u00fcber die Hausordnung f\u00fchrt dies im Zweifelsfalle zu zeitlichen Regelungen, die h\u00e4ufig von Richtern aufgestellt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><div id=\"attachment_113210\" style=\"width: 460px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-113210\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/Grill-001.jpg\" alt=\"\" width=\"450\" height=\"600\" class=\"size-full wp-image-113210\" \/><p id=\"caption-attachment-113210\" class=\"wp-caption-text\">Grillen<\/p><\/div><br \/>\n<strong>Grillen, was das Fleisch hergibt?<\/strong><br \/>\nGerade weil es oft f\u00fcr Beschwerden und Streitigkeiten sorgt, ist Grillen h\u00e4ufig bereits durch eine Klausel im Mietvertrag oder die Hausordnung g\u00e4nzlich verboten. Ist dies der Fall, gilt es ebenso f\u00fcr Elektro- oder Holzkohlegrills (Landgericht Essen, Az.: 10 S 438\/01). In einer Eigentumswohnung kann \u00fcbrigens das gleiche Verbot durch einen Beschluss der Eigent\u00fcmergemeinschaft greifen. Gibt es diesen nicht, landet man auch hier unter Umst\u00e4nden vor dem Richter und erf\u00e4hrt Einschr\u00e4nkungen: So wurde dem Besitzer einer Eigentumswohnung in Bayern gerichtlich untersagt, an zwei aufeinanderfolgenden Wochenendtagen oder Sonn- und Feiertagen und nicht \u00f6fter als viermal monatlich den Grill anzuwerfen (Landgericht M\u00fcnchen I, Az.: 1 S 7620\/22 WEG). Bleiben also ausschlie\u00dflich die Hausbesitzer, in deren Grillfreuden niemand eingreifen kann. Fast niemand, schr\u00e4nken die ARAG Experten ein. Denn auch hier gilt: Bel\u00e4stigung von Nachbarn durch qualmende Grills oder wom\u00f6glich das Schaffen einer Gefahr kann schnell dazu f\u00fchren, dass es \u00c4rger mit den Nachbarn gibt.<\/p>\n<p><strong>Nackedei auf dem Balkon<\/strong><br \/>\nErregung \u00f6ffentlichen \u00c4rgernisses ist ein Strafdelikt und bezieht sich auf \u00f6ffentlich vorgenommene sexuelle Handlungen. Nun ist der eigene Balkon kein \u00f6ffentlicher Raum und somit ist es zun\u00e4chst einmal v\u00f6llig legitim, sich dort nackt aufzuhalten oder sogar Geschlechtsverkehr zu haben. Jedoch darf Letzteres eben kein \u00c4rgernis erregen und das kann schnell der Fall sein. Denn auch hier reicht eine m\u00f6gliche eindeutige L\u00e4rmbel\u00e4stigung, um ein Verbot ausgesprochen zu bekommen. Deutlicher wird es laut ARAG Experten, wenn die Beteiligten visuell in Erscheinung treten. So gab das Amtsgericht Bonn einem Vermieter Recht: Er hatte einer Mieterin nach sexuellen Handlungen auf ihrem Balkon eine Abmahnung zukommen lassen. Die Beweislast war erdr\u00fcckend, denn sie war dabei gleich von mehreren Augenzeugen beobachtet worden (Az.: 8 C 209\/05).<\/p>\n<p>Weitere interessante Informationen unter:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/mietrechtsschutz\/mietrecht-ratgeber\/\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/mietrechtsschutz\/mietrecht-ratgeber\/<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_118869 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_118869')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_118869').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Sommerkrach%20macht%20Nachbarn%20wach%3A%20Grenzen%20beim%20Spa%C3%9F%20auf%20Balkon%20und%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Sommerkrach macht Nachbarn wach: Grenzen beim Spa\\u00df auf Balkon und Terrasse &raquo; #nachbarschaftsstreit\\n\\nDes einen Freud, des anderen Leid \\u2013 es gibt ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/05\\\/Grill-001.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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