{"id":117355,"date":"2026-02-23T07:48:04","date_gmt":"2026-02-23T06:48:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=117355"},"modified":"2025-02-27T07:37:17","modified_gmt":"2025-02-27T06:37:17","slug":"vorsorge-fuer-den-ernstfall-wissenswertes-zu-vollmachten-patientenverfuegung-testament-und-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=117355","title":{"rendered":"Vorsorge f\u00fcr den Ernstfall: Wissenswertes zu Vollmachten, Patientenverf\u00fcgung, Testament und Co."},"content":{"rendered":"<p>#erbvollmacht<\/p>\n<p><strong>Nicht erst im Alter k\u00f6nnen ein schwerer Unfall oder eine Krankheit dazu f\u00fchren, dass es nicht mehr m\u00f6glich ist, selbst zu entscheiden oder zu handeln. Daher ist es wichtig, sich fr\u00fchzeitig um Vollmachten, Patientenverf\u00fcgung und Testament zu k\u00fcmmern. Welche Vorsorgem\u00f6glichkeiten es gibt und was jeweils zu beachten ist, erfahren Sie hier.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Mutter aller Vollmachten: Vorsorgevollmacht<\/strong><br \/>\nNiemand setzt sich gerne mit dem Gedanken auseinander, alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenst\u00e4ndig handeln oder entscheiden zu k\u00f6nnen. Trotzdem ist es wichtig, f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle vorzusorgen, zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht. \u201eDamit k\u00f6nnen Verfasser eine Vertrauensperson bestimmen, die unterschiedliche Angelegenheiten regelt, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind\u201c, erl\u00e4utert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Dazu z\u00e4hlen zum Beispiel Immobilienfragen, der Umgang mit Social-Media-Accounts, Pflegew\u00fcnsche oder der Kontakt mit Beh\u00f6rden. \u201ePostmortal wirkt die Vorsorgevollmacht nur, wenn sie den Hinweis \u201agilt \u00fcber den Tod hinaus\u2018 enth\u00e4lt\u201c, erg\u00e4nzt Brandl. \u201eDie Vollmacht sollte unbedingt schriftlich auf Papier verfasst und mit Ort und Datum unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung erh\u00f6ht die Glaubw\u00fcrdigkeit, ist jedoch nur in bestimmten F\u00e4llen n\u00f6tig, zum Beispiel bei Immobiliengesch\u00e4ften.\u201c Es ist au\u00dferdem ratsam, sie im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer unter vorsorgeregister.de registrieren zu lassen. Existiert keine Vorsorgevollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der dann die Aufgaben \u00fcbernimmt. \u201eEs ist wichtig, nur einer engen Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, denn sie gibt dieser Person erhebliche Macht \u00fcber die Angelegenheiten des Vollmachtgebers\u201c, so die Rechtsexpertin.<\/p>\n<p><div id=\"attachment_106620\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-106620\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/pixabay_justitia_600.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"466\" class=\"size-full wp-image-106620\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/pixabay_justitia_600.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/pixabay_justitia_600-300x233.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-106620\" class=\"wp-caption-text\">Rechtsthema. Quelle: pixabay.com\/justitia<\/p><\/div><br \/>\n<strong>Betreuungsverf\u00fcgung<\/strong><br \/>\nZwar ist mit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverf\u00fcgung nicht unbedingt n\u00f6tig, kann aber sinnvoll sein, falls erstere ung\u00fcltig ist, der Bevollm\u00e4chtigte seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder sich die gesetzliche Lage ver\u00e4ndert. Ein Betreuer unterliegt einer gewissen Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Dies ist bei einem Bevollm\u00e4chtigten nicht der Fall. Damit das Betreuungsgericht im Fall der F\u00e4lle die gew\u00fcnschte Person des Vertrauens bestimmt, besteht die M\u00f6glichkeit, jemanden \u00fcber eine Betreuungsverf\u00fcgung vorzuschlagen oder auszuschlie\u00dfen. Das Gericht muss den Vorschlag bei der Entscheidung ber\u00fccksichtigen. \u201eEine Garantie, dass es dem Wunsch nachgeht, gibt es jedoch nicht\u201c, wei\u00df die ERGO Juristin.<\/p>\n<p><strong>Notvertretungsrecht f\u00fcr Ehepaare und Lebenspartnerschaften<\/strong><br \/>\nSeit 1. Januar 2023 d\u00fcrfen sich laut \u00a7 1358 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Paare in medizinischen Notf\u00e4llen sechs Monate lang gegenseitig vertreten \u2013 auch ohne Vorsorgevollmacht. \u201eDas Notvertretungsrecht bezieht sich nur auf gesundheitliche Angelegenheiten. Es schlie\u00dft unter anderem Entscheidungen zu Operationen oder Reha-Ma\u00dfnahmen mit ein und entbindet \u00c4rzte gegen\u00fcber dem Partner von ihrer Schweigepflicht\u201c, erl\u00e4utert Brandl. Das Notvertretungsrecht gilt nicht, wenn ein gerichtlicher Betreuer bestellt ist, eine Vorsorgevollmacht f\u00fcr medizinische Angelegenheiten existiert und bei Trennung. F\u00fcr manche Entscheidungen ben\u00f6tigt der Ehegatte die Genehmigung des Betreuungsgerichts. \u201eArzt und Partner m\u00fcssen die Vertretung schriftlich best\u00e4tigen, damit sie wirksam ist\u201c, erg\u00e4nzt die Rechtsexpertin von ERGO. \u201eEhepartner k\u00f6nnen allerdings auch vorab einer Aus\u00fcbung des Notvertretungsrechts gegen\u00fcber dem Arzt widersprechen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Mit einer Patientenverf\u00fcgung die medizinische Vorsorge regeln<\/strong><br \/>\nMit einer Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen Verfasser Entscheidungen \u00fcber medizinische Eingriffe und Behandlungen f\u00fcr Situationen treffen, in denen sie selbst nicht mehr kommunizieren k\u00f6nnen. \u201eDamit stellen sie nicht nur sicher, dass \u00c4rzte nach den eigenen Vorstellungen handeln, sondern entlasten zus\u00e4tzlich ihre Angeh\u00f6rigen, die sonst entscheiden m\u00fcssten\u201c, so Brandl. Das Dokument muss aus eigenem Willen und schriftlich verfasst, datiert sowie unterschrieben sein. \u201eEs ist wichtig, die gew\u00fcnschte Behandlung f\u00fcr die konkrete Situation so genau wie m\u00f6glich zu beschreiben\u201c, erkl\u00e4rt die ERGO Juristin. Orientierungshilfe liefert beispielsweise die Brosch\u00fcre \u201ePatientenverf\u00fcgung\u201d des Bundesministeriums f\u00fcr Justiz. Ein Notar ist nicht notwendig. Das Hinzuziehen des Hausarztes kann jedoch sinnvoll sein, da er die jeweiligen Entscheidungen am besten erl\u00e4utern kann. Die Rechtsexpertin empfiehlt, die Verf\u00fcgung zu Hause aufzubewahren und Angeh\u00f6rige dar\u00fcber zu informieren. Auch der behandelnde Arzt sollte wissen, dass ein solches Dokument existiert. Eine Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen Verfasser jederzeit widerrufen oder anpassen.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr finanzielle Angelegenheiten: Bankvollmacht<\/strong><br \/>\nEine Bankvollmacht legt eine Person des Vertrauens fest, die auf das Konto bezogene Bankgesch\u00e4fte f\u00fcr den Verfasser \u00fcbernehmen darf. Denn selbst Ehepartner sind dazu nicht berechtigt. \u201eMit dem Dokument erh\u00e4lt die Person freien Zugriff auf Konten und kann beispielsweise \u00dcberweisungen t\u00e4tigen, Geld abheben, den Dispo nutzen oder mit Wertpapieren handeln\u201c, erl\u00e4utert Brandl. \u201eEinen Kredit aufzunehmen, ist allerdings nicht m\u00f6glich.\u201c Bei den meisten Banken erhalten Kunden f\u00fcr die Erstellung der Bankvollmacht ein vorgefertigtes Formular in der Filiale oder k\u00f6nnen es online downloaden. Viele Banken akzeptieren auch nur ihr eigenes Formular.<\/p>\n<p><strong>Testament: Den letzten Willen dokumentieren<\/strong><br \/>\nDamit das eigene Verm\u00f6gen nach dem Tod nicht unter die gesetzliche Regelung zur Erbfolge f\u00e4llt, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden oder um den unehelichen Partner zu ber\u00fccksichtigen, kann ein Testament sinnvoll sein. Damit ist es m\u00f6glich festzulegen, wie das Erbe verteilt werden soll. \u201eEs ist nicht m\u00f6glich, bestimmten Personen einzelne Gegenst\u00e4nde wie Schmuck oder ein Auto zu vererben\u201c, so die ERGO Juristin. \u201eAllerdings kann ein Testament auch ein sogenanntes Verm\u00e4chtnis vorsehen, durch das Verfasser einer Person einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand hinterlassen k\u00f6nnen.\u201c Diese sind jedoch keine Erben, sondern haben nur einen Herausgabeanspruch der betreffenden Gegenst\u00e4nde. Damit das Dokument wirksam ist, muss der Verfasser geistig gesund und mindestens 16 Jahre alt sein. Ist der Verfasser noch minderj\u00e4hrig, ist nur ein notarielles Testament wirksam. Wer das Testament selbst verfasst, muss es vollst\u00e4ndig eigenh\u00e4ndig und per Hand schreiben. Au\u00dferdem d\u00fcrfen Ort, Datum und Unterschrift nicht fehlen. Die Expertin r\u00e4t, das Schriftst\u00fcck mit \u201eTestament\u201c oder \u201eLetzter Wille\u201c zu betiteln und es bei einem Nachlassgericht zu hinterlegen. \u00dcbrigens: Kinder, die im Testament enterbt werden, haben trotzdem das Recht auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Dieser betr\u00e4gt die H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbteils.<\/p>\n<p>Quelle: ERGO Group<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_117355 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_117355')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_117355').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Vorsorge%20f%C3%BCr%20den%20Ernstfall%3A%20Wissenswertes%20zu%20Vollmachten%2C%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Vorsorge f\\u00fcr den Ernstfall: Wissenswertes zu Vollmachten, Patientenverf\\u00fcgung, Testament und Co. &raquo; #erbvollmacht\\r\\n \\r\\nNicht erst im Alter k\\u00f6nnen ein schwerer Unfall o ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2022\\\/02\\\/pixabay_justitia_600.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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