{"id":115763,"date":"2025-11-23T07:40:52","date_gmt":"2025-11-23T06:40:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=115763"},"modified":"2025-10-13T11:11:45","modified_gmt":"2025-10-13T09:11:45","slug":"endlich-wieder-weihnachtszeit-rechtliche-regelungen-rund-um-den-advent","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=115763","title":{"rendered":"Endlich wieder Weihnachtszeit: Rechtliche Regelungen rund um den Advent"},"content":{"rendered":"<p>#weihnacht #advent<\/p>\n<p><strong>Viele freuen sich auf die Weihnachtszeit und k\u00f6nnen es kaum erwarten, Lichterketten, Leuchtsterne, Tannen-Girlanden und Co. aus dem Keller zu holen. Doch auch in der Adventszeit ist nicht alles erlaubt. Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist zu viel? D\u00fcrfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Hausflur schm\u00fccken? Und ab wieviel Uhr sollten sie die Gl\u00fchweinparty nach drinnen verlegen? Diese und weitere Fragen rund um die Weihnachtszeit beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz-Leistungs-GmbH.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Lichterketten: Je mehr, desto besser?<\/strong><br \/>\nIn der Adventszeit glitzert, funkelt, blinkt und leuchtet es \u00fcberall. F\u00fcr viele geh\u00f6ren Lichterketten und Leuchtsterne auf dem Balkon oder am Fenster fest zur Vorweihnachtszeit dazu. Meist ist das kein Problem. \u201eSolange Mieter beim Aufh\u00e4ngen der Beleuchtung die Fassade nicht besch\u00e4digen und sie das \u00e4u\u00dfere Gesamtbild des Hauses nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig st\u00f6ren, ist das Schm\u00fccken erlaubt\u201c, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. \u201eMieter sollten allerdings darauf achten, dass das Licht nicht zu hell ist oder die ganze Nacht hindurch blinkt und dadurch die Nachbarn bel\u00e4stigt.\u201c Sonst k\u00f6nnen sie unter Umst\u00e4nden dazu verpflichtet sein, die Deko zu entfernen. Hierbei kommt es auf die Intensit\u00e4t der Beleuchtung an \u2013 und was vor Ort \u00fcblich ist. Eine einfache L\u00f6sung ist oft eine Zeitschaltuhr. \u201eWer einen kletternden Weihnachtsmann an Fassade oder Regenrinne anbringen m\u00f6chte, sollte allerdings vorab den Vermieter um Erlaubnis fragen\u201c, erg\u00e4nzt Brandl. Au\u00dferdem ist es wichtig, gr\u00f6\u00dfere Dekorationen sturmsicher zu befestigen: Fallen sie einem Passanten auf den Kopf, droht sonst eine Haftung. <\/p>\n<p><strong>Weihnachtsm\u00e4nner und Wichtel im Hausflur<\/strong><br \/>\nUm Festtagsstimmung zu verbreiten, schm\u00fccken manche auch gerne das Treppenhaus. Mieter in einem Mehrfamilienhaus sollten es mit der Weihnachtsdeko aber nicht \u00fcbertreiben, denn der Hausflur z\u00e4hlt zu den Gemeinschaftsr\u00e4umen, die allen gleicherma\u00dfen zustehen. \u201eUm Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, gilt daher auch hier das Gebot der gegenseitigen R\u00fccksichtnahme\u201c, so die ERGO Juristin. \u201eWer sichergehen will, kann die anderen Bewohner vorab fragen.\u201c Sperrige Dekorationen wie lebensgro\u00dfe Weihnachtsm\u00e4nner, Wichtel oder Tannenb\u00e4ume sind allerdings tabu, da Treppenh\u00e4user und Flure als Fluchtwege frei bleiben m\u00fcssen. \u201eAuch unabh\u00e4ngig vom Brandschutz darf der Vermieter umfangreichere Dekorationen untersagen, da Hausflur und Treppenhaus nicht zur Mietwohnung geh\u00f6ren. Aber: Ein festlicher Kranz an der T\u00fcr ist meist erlaubt, solange die Wohnungst\u00fcr dadurch unversehrt bleibt\u201c, informiert Brandl.<\/p>\n<div id=\"attachment_106032\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-106032\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Advent1_2021cp-quer.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"400\" class=\"size-full wp-image-106032\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Advent1_2021cp-quer.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Advent1_2021cp-quer-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Advent1_2021cp-quer-120x80.jpg 120w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-106032\" class=\"wp-caption-text\">Weihnachtskranz<\/p><\/div>\n<p><strong>Gl\u00fchweinparty bis in die Nacht<\/strong><br \/>\nWeihnachten ist auch die Zeit, um mit Freunden, Familie und alten Bekannten zusammenzukommen. Mieter, die zur Gl\u00fchweinparty zu Hause einladen, m\u00fcssen allerdings auch an den Feiertagen die \u00fcblichen Ruhezeiten beachten. \u201eWer auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten einen privaten Weihnachtsmarkt abh\u00e4lt, sollte ab 22 Uhr in die Wohnung umziehen\u201c, so die Rechtsexpertin von ERGO. Auch hier gilt dann: Bei Gespr\u00e4chen und Musik auf Zimmerlautst\u00e4rke achten. Wer eine l\u00e4ngere Feier plant, kann f\u00fcr eine friedliche Weihnachtsstimmung die Nachbarn vorab informieren oder sie am besten direkt mit einladen.<\/p>\n<p><strong>In der Weihnachtsb\u00e4ckerei<\/strong><br \/>\nPl\u00e4tzchenbacken oder Gl\u00fchweinkochen in der eigenen Wohnung sind jederzeit erlaubt \u2013 auch sp\u00e4tnachts. \u201eSollten die K\u00fcchenaktivit\u00e4ten nach 22 Uhr \u00fcber Zimmerlautst\u00e4rke hinausgehen, gilt es allerdings, diese besser auf den n\u00e4chsten Tag zu verschieben\u201c, r\u00e4t Brandl. Verbreiten sich weihnachtliche oder \u00fcbliche Essensger\u00fcche im Treppenhaus, m\u00fcssen Nachbarn das meist hinnehmen. Mieter sollten ber\u00fccksichtigen, dass jeder Ger\u00fcche anders empfindet. Damit sich Nachbarn nicht wegen Geruchsbel\u00e4stigung beschweren, gilt auch bei Zimt-, Vanille- und Gl\u00fchweinduft: Die Dosis macht\u2018s. <\/p>\n<p><strong>Adventskranz und Weihnachtspulli im B\u00fcro?<\/strong><br \/>\nAuch im B\u00fcro wollen manche Arbeitnehmer nicht auf Adventskranz, Lichterketten und Weihnachtsschmuck verzichten. \u201eRechtliche Regelungen zur Arbeitsplatzdekoration gibt es nicht, allerdings kann es in manchen Firmen \u00fcblich sein, dass Chefs Vorgaben machen, zum Beispiel bei Kundenkontakt\u201c, erl\u00e4utert die ERGO Juristin. Sorgt die Weihnachtsdekoration f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigung im Betriebsablauf oder f\u00fchlen sich Kollegen gest\u00f6rt, k\u00f6nnen Vorgesetzte sie verbieten. Auch im Betrieb darf sperrige Weihnachtsdeko keine Fluchtwege blockieren. \u201eWer Kerzen oder einen Adventskranz aufstellt, sollte unbedingt den Brandschutz beachten. Auch hier kann der Chef sein Veto einlegen und echte Kerzen sind verboten. Elektrische Dekoartikel wie Lichterketten m\u00fcssen ebenfalls ausreichend betriebssicher sein und am besten ein Pr\u00fcfzeichen, zum Beispiel das GS-Siegel, haben\u201c, so Brandl. Mitarbeiter sollten in jedem Fall die Haus- oder Brandschutzordnung beachten. Weihnachtspullis sind in den meisten B\u00fcros erlaubt, solange keine Schutz- oder Hygienekleidung gesetzlich vorgeschrieben ist. In manchen Betrieben gelten jedoch eigene Vorgaben zu einheitlicher Kleidung. Die Rechtsexpertin empfiehlt Arbeitnehmern, die sich unsicher sind, bei ihrem Chef nachzufragen, wie viel Weihnachtsstimmung sie verbreiten d\u00fcrfen. <\/p>\n<p><strong>Gl\u00fchweintasse vom Weihnachtsmarkt mitnehmen?<\/strong><br \/>\nGl\u00fchwein, Kinderpunsch oder hei\u00dfe Schokolade gibt es auf Weihnachtsm\u00e4rkten meist in sch\u00f6nen, bunten Tassen. Doch d\u00fcrfen Besucher diese als Erinnerung einfach mitnehmen? \u201eWer den Becher mit nach Hause nimmt, begeht rechtlich gesehen eine Straftat\u201c, erl\u00e4utert Brandl. \u201eVerlangen Verk\u00e4ufer Pfand, hei\u00dft das nicht, dass Besucher die Tasse erworben haben.\u201c Das Pfand hat nur den Zweck, dass der Becher zum Stand zur\u00fcckkommt. Weihnachtsfans, die ihr Festtagsgeschirr aufstocken m\u00f6chten, sollten einfach beim Standbesitzer nachfragen.<\/p>\n<p>Quelle: ERGO Group<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_115763 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_115763')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_115763').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Endlich%20wieder%20Weihnachtszeit%3A%20Rechtliche%20Regelungen%20rund%20um%20den%20Advent%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Endlich wieder Weihnachtszeit: Rechtliche Regelungen rund um den Advent &raquo; #weihnacht #advent\\r\\n\\r\\nViele freuen sich auf die Weihnachtszeit und ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Advent1_2021cp-quer.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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