{"id":114604,"date":"2025-09-05T11:39:24","date_gmt":"2025-09-05T09:39:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=114604"},"modified":"2025-08-18T10:37:42","modified_gmt":"2025-08-18T08:37:42","slug":"kind-kegel-und-karriere-wie-passt-das-unter-einen-hut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.n-news.de\/?p=114604","title":{"rendered":"Kind, Kegel und Karriere: Wie passt das unter einen Hut?"},"content":{"rendered":"<p>#Elternzeit #Elterngeld<\/p>\n<p>Worauf M\u00fctter und V\u00e4ter bei Elternzeit, Elterngeld und Co. achten sollten<\/p>\n<p><strong>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt f\u00fcr immer mehr Menschen an Bedeutung. M\u00fctter und V\u00e4ter m\u00f6chten heute gleicherma\u00dfen an der Betreuung und Erziehung ihres Nachwuchses teilhaben \u2013 ohne negative berufliche Auswirkungen. Um Kinder und Karriere unter einen Hut zu bekommen, bietet der Staat unterschiedliche Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten an. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert \u00fcber die Angebote und wei\u00df, worauf werdende Eltern achten sollten.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Nach der Geburt: Elternzeit<\/strong><br \/>\nUm ihren Nachwuchs in den ersten Lebensjahren zu betreuen, haben M\u00fctter und V\u00e4ter die M\u00f6glichkeit, in Elternzeit zu gehen. \u201eHierbei handelt es sich um eine berufliche Auszeit, die Arbeitnehmern in einem festen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis nach der Geburt ihres Kindes zusteht. Arbeitgeber d\u00fcrfen sie nicht ablehnen\u201c, wei\u00df Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. \u201eJeder Elternteil hat dann bis zu 36 Monate Anspruch auf unbezahlte Freistellung \u2013 diese k\u00f6nnen sie gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd nehmen.\u201c Einen Teil der Elternzeit m\u00fcssen Eltern innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes nutzen. Bis zu 24 Monate k\u00f6nnen sie auch erst sp\u00e4ter nehmen \u2013 jedoch maximal bis zum achten Geburtstag. Sie k\u00f6nnen die Elternzeit ohne weiteres auf drei Abschnitte verteilen. Mehr ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers m\u00f6glich. Soll der dritte Abschnitt allerdings nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegen, kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn es daf\u00fcr dringende betriebliche Gr\u00fcnde gibt. \u00dcbrigens: W\u00e4hrend der Elternzeit genie\u00dfen Arbeitnehmer K\u00fcndigungsschutz. Au\u00dferdem haben sie bei der R\u00fcckkehr in ihren Job Anspruch auf denselben oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. \u201eZus\u00e4tzlich k\u00f6nnen sie w\u00e4hrend der Freistellung bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten\u201c, erg\u00e4nzt die ERGO Juristin.<\/p>\n<div id=\"attachment_114605\" style=\"width: 610px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-114605\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/2023-ERGO-Ratgeber-Vereinbarkeit-Beruf-Familie-Print.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"404\" class=\"size-full wp-image-114605\" srcset=\"https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/2023-ERGO-Ratgeber-Vereinbarkeit-Beruf-Familie-Print.jpg 600w, https:\/\/www.n-news.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/2023-ERGO-Ratgeber-Vereinbarkeit-Beruf-Familie-Print-300x202.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><p id=\"caption-attachment-114605\" class=\"wp-caption-text\">Familie. Foto Quelle: ERGO Group<\/p><\/div>\n<p><strong>Basiselterngeld als finanzielle Absicherung<\/strong><br \/>\nDamit sich Familien w\u00e4hrend der Elternzeit keine Sorgen um ihre finanzielle Situation machen m\u00fcssen, bietet der Staat einen finanziellen Zuschuss. \u201eDas sogenannte Elterngeld soll das reduzierte Einkommen w\u00e4hrend der Auszeit ausgleichen\u201c, so Brandl. Eltern k\u00f6nnen es bei der Elterngeldstelle ihrer Gemeinde beantragen, in manchen Bundesl\u00e4ndern ist dies auch online m\u00f6glich. Die Bundesregierung hat k\u00fcrzlich beschlossen, ab 2024 die Einkommensgrenze beim Elterngeld f\u00fcr Paare und Alleinerziehende von 300.000 bzw. 250.000 Euro auf 150.000 Euro zu senken. Ob und inwieweit diese \u00c4nderung tats\u00e4chlich umgesetzt wird, ist allerdings noch vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abh\u00e4ngig. Es gibt drei Arten des Elterngeldes. Das Basiselterngeld k\u00f6nnen Eltern, die beide ihr Kind betreuen, gemeinsam f\u00fcr insgesamt 14 Monate in Anspruch nehmen. Beide bekommen es dann mindestens zwei und h\u00f6chstens 12 Monate. Wie bei der Elternzeit gilt auch hier: Mutter und Vater k\u00f6nnen den Zuschuss entweder gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd beziehen. Erhalten es in einem Monat beide gleichzeitig, sind zwei der 14 Monate verbraucht. \u201eDie H\u00f6he des Basiselterngelds richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt, meist sind es 65 Prozent des Nettoverdienstes. Bei Geringverdienern k\u00f6nnen es sogar bis zu 100 Prozent sein\u201c, erkl\u00e4rt Brandl. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten mindestens 300 Euro im Monat.<\/p>\n<p><strong>Mit dem ElterngeldPlus finanziellen Spielraum schaffen<\/strong><br \/>\nAlternativ k\u00f6nnen M\u00fctter und V\u00e4ter das sogenannte ElterngeldPlus beantragen: Haben sie zum Beispiel nach der Geburt kein Einkommen, erhalten sie doppelt so lange \u2013 also bis zu 28 Monate \u2013 den halben Betrag der Basisversion ausbezahlt. \u201eVor allem, wenn einer der beiden nach der Geburt weiterhin in Teilzeit arbeitet, kann sich diese Variante lohnen. Denn meist erhalten Familien dann \u00fcber den Gesamtzeitraum gerechnet mehr als beim Basiselterngeld\u201c, so die ERGO Juristin.<\/p>\n<p><strong>L\u00e4ngerer Bezug mit dem Partnerschaftsbonus<\/strong><br \/>\nArbeiten beide Elternteile nach der Geburt in Teilzeit und das im Monat durchschnittlich zwischen 24 und 32 Stunden w\u00f6chentlich, k\u00f6nnen sie den sogenannten Partnerschaftsbonus erhalten. Das hei\u00dft: Der Bezugszeitraum f\u00fcr das ElterngeldPlus verl\u00e4ngert sich um bis zu weitere vier Monate. \u201eEltern k\u00f6nnen alle drei Varianten frei miteinander kombinieren\u201c, so Brandl. \u201eWelche Kombination am besten geeignet ist, h\u00e4ngt von der individuellen Lebenssituation ab.\u201c \u00dcbrigens: Lebt noch ein zweites Kind unter drei Jahren im Haushalt, ist der Nachwuchs eine Fr\u00fchgeburt oder ein Elternteil alleinerziehend, k\u00f6nnen sich Bezugszeitraum und Zuschuss weiter erh\u00f6hen. Die ERGO Juristin empfiehlt M\u00fcttern und V\u00e4tern, vorab online mit einem Elterngeldrechner zu kalkulieren, wie viel Geld ihnen zusteht, oder sich bei einer Beh\u00f6rde vor Ort beraten zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Unterst\u00fctzung durch den Arbeitgeber<\/strong><br \/>\nOft bieten Arbeitgeber ihren Angestellten freiwillige Zusatzleistungen an, um sie zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. \u201eDazu z\u00e4hlen immer h\u00e4ufiger auch Angebote f\u00fcr Eltern, zum Beispiel ein betriebseigener Kindergarten, die \u00dcbernahme von einem Teil der Betreuungskosten, eine Kindernotfallbetreuung oder flexible Arbeitszeitmodelle\u201c, so Brandl. \u201eArbeitnehmer mit Kindern sollten daher unbedingt bei ihrem Vorgesetzten nachfragen, welche Angebote in ihrem Betrieb vorhanden sind.\u201c<\/p>\n<p>Quelle: ERGO Group \/ Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter <a href=\"http:\/\/www.ergo.com\/ratgeber\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">www.ergo.com\/ratgeber<\/a>.<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_114604 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_114604')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_114604').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"action\":\"like\",\"language\":\"de_DE\"},\"twitter\":{\"reply_to\":\"nnews_de\",\"tweet_text\":\"%20Kind%2C%20Kegel%20und%20Karriere%3A%20Wie%20passt%20das%20unter%20einen%20Hut%3F%20%C2%BB%20...\",\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"language\":\"de\",\"referrer_track\":\"\"},\"gplus\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"referrer_track\":\"\"},\"pinterest\":{\"status\":\"on\",\"the_excerpt\":\"Kind, Kegel und Karriere: Wie passt das unter einen Hut? &raquo; #Elternzeit #Elterngeld\\r\\n\\r\\nWorauf M\\u00fctter und V\\u00e4ter bei Elternzeit, ...\",\"txt_info\":\"\",\"perma_option\":\"off\",\"media\":\"https:\\\/\\\/www.n-news.de\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/08\\\/2023-ERGO-Ratgeber-Vereinbarkeit-Beruf-Familie-Print.jpg\"},\"linkedin\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an LinkedIn senden. 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