Achtung, der Winter ist da: Schneeschippen nicht vergessen

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Räumpflicht

Achtung, der Winter ist da: Schneeschippen nicht vergessen

Künzelsau – In der kalten Jahreszeit gilt sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter die Streu- und Räumpflicht. Möglichkeiten, um Schnee und Eis Herr zu werden, gibt es viele – egal, ob man zur modernen Schneefräse oder zur traditionellen Schneeschaufel greift. Was beim Winterdienst zu beachten ist, fassen die Experten der Firma Berner aus Künzelsau (Baden-Württemberg) zusammen.

Die Meteorologen sind sich einig: In den nächsten Tagen müssen wir uns richtig warm anziehen. Denn der Winter bringt Schnee, Eis und Frost in fast alle Regionen. In Deutschland gilt jetzt die Streu- und Räumpflicht. Diese besagt, dass der Bürgersteig vor dem Haus, der Eingangsbereich und der Weg zu den Mülltonnen freigeräumt werden müssen. Vernachlässigen Eigentümer oder Mieter diese Pflicht, drohen saftige Strafen. Wie viel Fläche freigeschaufelt werden muss, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune – üblich ist eine Breite von 0,8 bis 1,5 Metern. Auch die genauen Zeiträume legt die jeweilige Gemeinde fest. In den meisten Fällen gelten folgende Zeiten: Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.

Auf das Streuen von Salz, sollte allerdings verzichtet werden. In vielen Gemeinden ist dies aus ökologischen Gründen verboten. Und außerdem auch gar nicht nötig: Splitt, Sand oder Asche sind ebenso wirksame Alternativen.

Mit der richtigen Schaufel bleibt der Gehweg frei von Eis und Schnee. Foto: Berner Trading Holding GmbH

Wer muss Räumen und Streuen?
Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Hauseigentümer. Der Vermieter kann diese Verpflichtung jedoch an die Mieter abgeben, sofern er dies im Mietvertrag oder der allgemeinen Hausordnung festlegt. Dennoch hat der Vermieter eine Überwachungs- und Kontrollpflicht, der er nachkommen muss. Hinweisschilder wie „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden nicht von der Streu- und Räumpflicht. In Fällen, in denen man selbst ein gefahrloses Benutzen der Wege nicht gewährleisten kann – sei dies aufgrund von Arbeit, Krankheit oder einer Urlaubsreise – muss für Ersatz gesorgt werden. Lediglich Mitbürgerinnen und Mitbürger über 80 Jahren sind nach einem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 30.08.2006 von der Streu- und Räumpflicht entbunden.

Schneefrei mit dem richtigen Räummittel
Schneeschaufeln gibt es in allen Formen und Ausführungen. Doch mit welchem Material rückt man den Schneemassen am besten zu Leibe? In der Regel sind die Schaufeln aus Holz, Aluminium oder Kunststoff gefertigt. Diese weisen Unterschiede mit Blick auf Gewicht und Stabilität auf:

  • Holz punktet mit Blick auf die Stabilität, ist aber auch eines der schwersten Materialien.
  • Im Vergleich dazu ist Aluminium leicht und widerstandsfähig. Ist das Schild an den Seitenrändern nach oben gebogen, ist das Fassungsvermögen besonders hoch.
  • Sehr beliebt sind Schneeschaufeln aus Kunststoff, da diese am leichtesten sind. Allerdings ist hier die Widerstandsfähigkeit nicht ganz so hoch.

Quelle/Tipp: Suchen Sie noch die passende Schneeschaufel für zu Hause? Eine Auswahl gibt’s im Berner Onlineshop unter www.berner.de.

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