Neuer Mietspiegel für Stuttgart 2023/2024 liegt vor

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Mieten sind in den vergangenen beiden Jahren um insgesamt 6,8 Prozent gestiegen

Neuer Mietspiegel für Stuttgart 2023/2024 liegt vor

Wohnen in der Landeshauptstadt Stuttgart ist in den vergangenen Jahren abermals teurer geworden. Dies geht aus dem neuen Mietspiegel 2023/2024 hervor, der am Freitag, 9. Dezember, im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vorgestellt wurde.

Mietpreisniveau
Der Leiter des Statistischen Amts, Dr. Matthias Fatke, sagte: „Das Mietspiegelniveau in Stuttgart ist innerhalb der letzten zwei Jahre um 6,8 Prozent gestiegen. Die Preissteigerung liegt damit leicht unter den Mietpreissteigerungen der letzten Jahre.“ (Tabelle 1 in der Anlage zeigt die Veränderungsraten seit 1999/2000). Die aktuelle Steigerungsrate liegt aber dennoch deutlich über der Entwicklung der Nettokaltmieten in Baden-Württemberg im gleichen Zeitraum (3,9 Prozent). Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen in Baden-Württemberg im Vergleichszeitraum um 9,2 Prozent (Quelle: Statistisches Landesamt).

Mit dem Mietspiegel 2023/2024 liegt eine aktuelle Übersicht über die Mieten vor, die in Stuttgart für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Der Stuttgarter Mietspiegel berücksichtigt auch die Preiswirkung energetischer Gebäudesanierungen. Der neue qualifizierte Stuttgarter Mietspiegel ist ab dem 1. Januar 2023 gültig. Beteiligt waren neben dem Statistischen Amt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart auch der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.V. und Haus & Grund Stuttgart, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Stuttgart und Umgebung e.V. sowie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. In einer Befragung im April 2022 wurden die Miethöhe und andere Angaben von repräsentativ ausgewählten Stuttgarter Mietverhältnissen erhoben und für die Fortschreibung des Regressionsmodells im Mietspiegel 2021/2022 genutzt.

Hausbau

Repräsentative Befragung
Dr. Till Heinsohn, Abteilungsleiter des Statistischen Amts, sagte: „Bei der Mietspiegel- und Wohnungsmarktbefragung wurden in diesem Jahr unter anderem rund 15 000 Fragebogen an zufällig ausgewählte Mieterhaushalte verschickt.“ Für insgesamt 5511 Mietwohnungen (42 Prozent) lagen ausgefüllte Fragebogen beim Statistischen Amt vor. Für die Neuaufstellung des Mietspiegels konnten letztlich 3148 Fälle herangezogen werden, also 57 Prozent der Antworten von Mieterhaushalten. Neben dem Zurückschicken des ausgefüllten Fragebogens gab es auch die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen. Der Anteil der Befragten, die davon Gebrauch machen, steigt kontinuierlich, 52 Prozent waren es bei der diesjährigen Mietspiegel- und Wohnungsmarktbefragung.

Welche Wohnungen werden berücksichtigt?
Es ist gesetzlich vorgegeben, dass nur Wohnungen des freien Wohnungsmarkts bei der Mietspiegelaufstellung als „mietspiegelrelevant“ berücksichtigt werden können. Nicht zum freien Wohnungsmarkt zählen Wohnungen, die von Freunden und Verwandten vergünstigt angemietet wurden, Werkswohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Sozialwohnungen. In die Auswertung können zudem nur Mietverhältnisse einfließen, die innerhalb der letzten sechs Jahre (= Bezugszeitraum) abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Neuvertragsmieten (Begründung des Mietverhältnisses in den letzten sechs Jahren) und veränderten Bestandsmieten (Veränderung der Miethöhe innerhalb der letzten sechs Jahre). In die Datenbasis des Stuttgarter Mietspiegels gehen Neuvertragsmieten und veränderte Bestandsmieten gemäß ihrer Häufigkeit auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt ein.

Steigerung zwischen 2020 und 2022
Insgesamt stiegen die Mieten für einen Quadratmeter Wohnfläche in mietspiegelrelevanten Wohnungen zwischen April 2020 und April 2022 um durchschnittlich 6,8 Prozent auf 11,04 Euro. Diese Preissteigerungsrate gilt nach Auskunft von Alexander Pazerat, Abteilungsleiter beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, auch für die Erhöhung der Satzungsmieten öffentlich geförderter Wohnungen.

Fazit
Der neu aufgestellte Stuttgarter Mietspiegel 2023/2024 weist mit einem Plus von 6,8 Prozent eine Mietpreissteigerung deutlich unter dem allgemeinen Preisanstieg, aber über dem Mietpreisanstieg in Baden-Württemberg auf. Damit lässt sich weiterhin eine Entkoppelung der Stuttgarter Mietpreise von der Entwicklung auf Landesebene beobachten. Ähnlich wie in vielen anderen Ballungszentren bleibt die Marktanspannung in Stuttgart auf einem sehr hohen Niveau.

Bestellung des Mietspiegels
Der neue Mietspiegel 2023/2024 enthält neben den Wohnwertmerkmalen, die einen Einfluss auf die Miethöhe haben, auch eine Karte zur Zuordnung einer Wohnung zu der entsprechenden Lagekategorie. Der Mietspiegel ist als PDF-Version kostenfrei sowie ab Jahreswechsel gedruckt gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro erhältlich:
– Beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711 216-98587, Fax: 0711 216-98570, per E-Mail: poststelle.12@stuttgart.de sowie im Internet unter www.stuttgart.de/statistik-infosystem
– Beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Dienststelle Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711 216-91381 sowie per E-Mail: mietpreis@stuttgart.de

Außerdem stehen ein Online-Mietspiegelrechner sowie ein digitaler Kartenviewer zur Lagebestimmung zur Verfügung. Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels gibt das Amt für Stadtplanung und Wohnen (E-Mail: mietpreis@stuttgart.de, Tel. 0711 216-91381).

Quelle: Stadt Stuttgart

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