Partnervermittlung & Singlebörsen: das teure Geschäft mit der Suche nach der großen Liebe
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Partnervermittlung & Singlebörsen: das teure Geschäft mit der Suche nach der großen Liebe
Morgen ist Valentinstag! Geschlossene Bars, Restaurants und Diskotheken erschweren derzeit die ohnehin schon komplizierte Suche nach dem passenden Partner. Daher greifen immer mehr Menschen in Europa auf Partnervermittler oder Dating-Apps wie be2, Elitepartner, Finya, Parship, Tinder & Co. zurück. Doch worauf sollten Singles bei der Suche nach der großen Liebe achten, um sich nicht die Finger zu verbrennen?
Werbeversprechen der Partnerbörsen locken oft in teure Abo-Modelle
Die Werbeindustrie hat am Tag der Liebe längst nicht mehr nur verliebte Pärchen im Fokus. Auch Singles sind vor der Kommerzialisierung des Valentinstags nicht mehr sicher.So locken zahlreiche Partnervermittler und Dating-Apps mit Probe-Mitgliedschaften oder Rabatt-Aktionen. Das Versprechen: Gleichgesinnte zu finden, die ebenfalls auf der Suche nach ein bisschen Prickeln und Romantik am Valentinstag sind.

Ein Pärchen küsst sich mit Mundschutz. Foto © Pexels
Böses Erwachen nach wenigen Tagen
Die Suche nach der großen Liebe kann allerdings kostspielig werden. Immer wieder wenden sich verärgerte Kunden der Partnervermittler an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Grund: teure Abos und Probleme bei der Kündigung. Was die wenigstens jedoch wissen: Schließen Nutzer auf einer Singlebörse einen Vertrag über eine Mitgliedschaft ab, haben sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Immer wieder Probleme bei der Entschädigung
In der Vergangenheit kam es bei den europaweit tätigen Partnervermittlern wie beispielsweise Parship und Elitepartner trotz erfolgreichem Widerruf der Kunden häufig zu Problemen bei der Berechnung der vom Kunden zu zahlenden Entschädigung. „Die kürzeste Mitgliedschaft bei Parship kostet rund 480 Euro. In den Fällen, mit denen sich die Verbraucher an uns wandten, belief sich der Wertersatz nach einem Widerruf oftmals auf 75 Prozent des Betrages für die Gesamtlaufzeit. Es ist rechtlich nicht verboten, dass der Anbieter Wertersatz verlangt. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die enorme Höhe von 75 Prozent unzulässig sei. Daher wurde dieser Geschäftspraktik nunmehr einen Riegel vorgeschoben“, erklärt André-Schulze Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Partnerbörsen: EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Anbieter in dem Fall lediglich berechtigt ist, einen zeitanteiligen Wertersatz zu berechnen. Und zwar für die Tage, in denen die Nutzer die Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Für Zusatzleistungen, wie zum Beispiel einen Persönlichkeitstest bei der Anmeldung, dürfen Partnervermittler mehr verlangen. Allerdings muss der Preis der Zusatzleistung bereits bei Abschluss der Mitgliedschaft entsprechend angezeigt werden.
Kostenfalle: Automatische Vertragsverlängerung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partnervermittler und Dating-Apps sehen oft vor, dass sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch verlängert. Vergessen Kunden ihre Mitgliedschaft zu kündigen – und das mindestens 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit – verlängert sich die kostenpflichtige Mitgliedschaft automatisch um maximal ein Jahr. Besser gestellt sind hier Verbraucher in Frankreich und Österreich. Dort sind die Anbieter verpflichtet, ihre Kunden in einem gesonderten Schreiben vor Ablauf der Kündigungsfrist daran zu erinnern, dass sie kündigen müssen, wenn sie keine automatische Vertragsverlängerung möchten. Für Verbraucher in Deutschland ist für bestimmte Vertragstypen ebenfalls Besserung in Sicht, so sieht es ein Gesetzes-Entwurf für faire Verbraucherverträge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland